W
ARTUNG
8
WARTUNG
8.1
Allgemeine Angaben
Regelmäßige Pflege und Wartung sind mitentscheidend für den störungsfreien Betrieb
und die Lebensdauer des Prüfschrankes.
Im Wartungsplan
Wartungs- und Reinigungsarbeiten aufgeführt. Diese Arbeiten dürfen nur durch
qualifiziertes und zugelassenes Personal durchgeführt werden.
Die aufgeführten Wartungs- und Reinigungsarbeiten ersetzen keine professionelle
Wartung, wie sie von unserer Service-Organisation durchgeführt wird.
Ein Wartungsvertrag mit unserer Service-Organisation legt u. a. Zeitabstände fest, in
denen ein Kundendienstmitarbeiter zu Ihnen kommt und die Kälteanlage, die elektrischen
Einrichtungen und die Sicherheitseinrichtungen überprüft.
HINWEIS
Nach EN 378-2 Anhang C.6 ist eine jährliche Überprüfung des Druckschalters zur
Druckbegrenzung vorgeschrieben, dies darf nur durch unsere Service-
Organisation oder eine von uns autorisierte Fachkraft ausgeführt werden.
GEFAHR
Wartungsarbeiten an der Kälteanlage und den elektrischen Einrichtungen dürfen
nur von einer Fachkraft durchgeführt werden.
•
Rufen Sie unsere Service-Organisation an.
Wir vertrauen die Durchführung der Wartungsarbeiten einer spezialisierten Fachkraft an.
Oder wir nennen Ihnen Fachkräfte, die von uns autorisiert sind, Wartungsarbeiten
durchzuführen.
Unsere Service-Organisation verfügt über technische Kapazitäten für die Entsorgung der
Produkte nach Abschluss der Wartungsarbeiten gemäß den geltenden Vorschriften. Auf
Wunsch nehmen wir das Entsorgungsgut gegen Berechnung zurück.
→
8.3 (Seite 46) sind grundlegende und eigenständig durchführbare
1) Option
2) nur Klimaprüfschränke
Allgemeine Angaben
45 – 50