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Technische Daten - DeLonghi KG40 Bedienungsanleitung

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Bohnen pro Tasse gerechnet werden (z. B. 4
Löffel Kaffeebohnen für 4 Tassen). Natürlich
müssen die optimalen Mengen je nach per-
sönlichem Geschmack mit der Zeit ermittelt
werden.
Bei Modellen mit Mahlgrad-Anzeigeleuchten
ist zu beachten: Der Mahlgrad "COARSE" (=
grob) ist ideal für Percolators; Der Mahlgrad
"MEDIUM" (= mittel) ist ideal für Drips und
Mokas; der Mahlgrad "FINE" (= fein) ist ideal
für Espressomaschinen.
Vor einem erneuten Gebrauch sollte minde-
stens eine Minute vergehen, um eine Über-
hitzung des Geräts zu vermeiden.
Um eine gute Qualität im Sinne der Frische
des Kaffees zu gewährleisten, sollte das
Gerät nach jedem Gebrauch gereinigt wer-
den, vor allem wenn Kaffee gemahlen wird,
nachdem andere Lebensmittel (z. B. Zucker)
gemahlen wurden. Es sollten jedoch keine
fetthaltigen (z. B. Erdnüsse) oder zu harten
(z. B. Reis) Körner gemahlen werden.
REINIGUNG
Gefahr von Stromschlägen! Vor jedem
Reinigungseingriff muss die Maschine ausge-
schaltet und vom Stromnetz getrennt sein. Das
Gerät niemals ins Wasser tauchen. Stecker aus
der Steckdose ziehen.
Stecker aus der Steckdose ziehen.
Deckel mit Wasser und neutralem Reiniger
abspülen.
Danach sorgfältig nachspülen und abtrock-
nen.
Zur Vereinfachung der Reinigung des Boh-
nenbehälters kann dieser durch Drehen im
Uhrzeigersinn ausgeklinkt und dann nach
oben herausgenommen werden (Abb. 7).
Reste gemahlenen Kaffees mit der mitgelie-
ferten Bürste entfernen (Abb. 8). Bohnenbe-
hälter nicht in Wasser tauchen, um
Beschädigungen zu vermeiden.
Um den Behälter wieder einzusetzen, diesen
einsetzen und bis zum Einrasten gegen den
Uhrzeigersinn drehen.
Gerät von außen mit einem weichen Tuch rei-
nigen.
Wird das Gerät nicht benutzt, Netzkabel mit
dem Kabelaufwickler (D) aufwickeln.

TECHNISCHE DATEN

Spannung: 220-240 V~ 50/60 Hz max. 10A
Leistungsaufnahme: 170W
Gewicht: 1 kg
Das Gerät entspricht den folgenden EG-
Richtlinien:
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG;
EMV-Richtlinie 89/336/EWG und folgenden
Änderungen 92/31/EWG und 93/68/EWG.
Die mit Lebensmitteln in Berührung kommenden
Materialien und Gegenstände entsprechen den
Vorschriften der Europäischen Verordnung
1935/2004.
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DE

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