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Garantie

Der Hersteller übernimmt für dieses Lautsprecherprodukt eine Garantie auf ein-
wandfreie Funktion aller Teile. Die Garantie beginnt mit dem Erwerb des Systems
vom Anwender. Sie hat eine Laufzeit von drei Jahren. In dieser Zeit werden alle
Herstellungsmängel, die auf Fabrikationsfehlern beruhen kostenlos repariert oder
ersetzt. Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn die Lautsprecher unsachgemäß
benutzt werden. Dazu gehört insbesondere eine Überlastung der Lautsprecher
durch clippende oder fehlerhafte Endstufen, zu hohe elektrische Leistungen,
stürzen der Gehäuse oder ähnlichem.
Im Detail heißt es:
1. Syrincs gewährleistet, daß die fabrikneuen Produkte frei von Fabrikations- und
Materialmängeln sind; die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre. Beim Erwerb
gebrauchter Produkte ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleis-
tungsfrist beginnt mit dem Kaufdatum.
2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Syrincs nicht befolgt, Än-
derungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Ver-
brauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,
so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substanti-
ierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat,
nicht widerlegt.
3. Der Käufer muß Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Wo-
che nach Eingang der Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch
bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind
dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß das Produkt nicht der Gewährleis-
tung entspricht, verlangt Syrincs nach Wahl, daß:
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließenden Rücksen-
dung an Syrincs geschickt wird;
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Mitarbeiter von
Syrincs beauftragt wird, der die Reparatur durchführt.
5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7. Gewährleistungsansprüche gegen Syrincs stehen nur dem unmittelbaren Käu-
fer zu und sind nicht abtretbar.

Schluss

Wir hoffen Ihnen mit den Hinweisen und Erläuterungen geholfen zu haben und
wünschen Ihnen einen jahrelangen, einwandfreien Betrieb des Systems.
Sollten Sie Anregungen, Hinweise, Kritik oder Fragen haben, wenden Sie sich
bitte an uns oder Ihren Fachhändler. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
MM7_250303.sdw
Seite 26 / 27
Ihr Syrincs-Team
MAN-

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