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Tausch und Umbau von Komponenten
Gewisse Komponenten dürfen nur dann verwendet werden, wenn
diese für die Verwendung mit einem S-Pedelec in den Typen-
Genehmigungsunterlagen freigegeben sind. Beim Austausch
von Komponenten sollten Sie dementsprechend nur Originalteile
ver-wenden, bzw. Anbauteile, die eine gesetzl. Freigabe für Ihr A2B
(bzw. S-Pedelecs) erhalten haben.
Folgende Komponenten sind von dieser Regelung betroffen:
• Beleuchtung (vorn & hinten) & Reflektoren
• Bremsanlage, Seitenständer
• elektr. System (Motor, Batterie, Controller & Display)
• Felgen und Bereifung,
• Rahmen
• Kennzeichenhalter
• Vorbau und Lenker
Fahruntüchtigkeit
Vermeiden Sie die Nutzung Ihres A2B, wenn Sie sich
gesundheitlich nicht vollständig dazu in der Lage fühlen. Fahren
Sie Ihr A2B nicht unter Medikamenten- bzw. Drogeneinfluß.
Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld und eventuelle strafrechtliche
Nebenfolgen (Sperrung oder Entziehung der Fahrerlaubnis).
Die hier beschriebenen Regeln und Gesetzmäßigkeiten
bezie-hen sich auf die Verwendung Ihres A2B in der europ. Union.
Für die Verwendung außerhalb der EU sollten Sie sich im Vorfeld
über mögliche Abweichungen informieren.
Da der Gesetzgeber im Bereich der S-Pedelecs noch keine
einheitlichen europäischen Normen und Richtlinien geschaffen
hat, bitten wir Sie, die im Vorfeld genannten Informationen zum
Zeitpunkt des Erwerbs Ihres A2B´s auf Aktualität zu prüfen.
Weitere Informationen erhlten Sie bei Ihrem A2B-Fachhändler und
auf www.weareA2B.com.
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