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Kennzeichenpflicht; Helmpflicht; Fahruntüchtigkeit - a2b speed Bedienungsanleitung

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2.1 Ihr A2B zählt zur europäischen Fahrzeugklasse L1e (Kleinkraftrad bis 45km/h).
Diese elektrischen Fahrräder mit einer Unterstützung bis 45 km/h werden im Allgemeinen auch als schnelles Pedelec (S-Pedelec bzw.
Speed Pedelec) bezeichnet. Das A2B verfügt über eine Betriebserlaubnis mit der Typen-Genehmigungsnummer e13*2002/24*0639.
Die hierfür bestehenden gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen werden im folgenden erläutert.

Kennzeichenpflicht

das A2B muß als homologiertes Fahrzeug mit einem gültigen
Versicherungskennzeichen (Fahrzeughaftpflicht) versehen werden,
welches bei jeder Versicherung erworben werden kann. Dieses
muß gut lesbar am dafür vorgesehenen Nummernschildhalter
montiert sein.
Führerschein
Kleinkrafträder der Klasse L1e dürfen nur mit einem Führerschein,
mindestens der Klasse M (ab d. 16. Lebensjahr), gefahren werden.
Wo gefahren werden darf
Das Fahren auf Radwegen und in Fußgängerzonen ist mit Klein-
krafträdern nicht gestattet, dies gilt inner- und außerorts. Auch das
Fahren auf Fahrradstraßen ist nur dann gestattet, wenn diese für
Kraftfahrzeuge bzw. Krafträder allgemein freigegeben sind. Dies
gilt auch, wenn Sie nur mit eigenem Pedalantrieb, also ohne Moto-
runterstützung fahren.
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Bedienungsanleitung

Helmpflicht

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bedienungsanleitung
besteht noch keine einheitliche europäische Helmpflicht. Bitte
halten Sie deshalb nach dem Erwerb Ihres A2B Rücksprache
mit Ihrem A2B-Fachhändler, um die aktuelle Gesetzeslage in
Ihrem Land zu kennen.
Wir empfehlen daher: tragen Sie bei jeder Fahrt einen
geeigneten Helm.
Anhänger
Kleinkrafträder dürfen laut Gesetz nur Lastenanhänger ziehen.
Es ist nicht erlaubt, Kinderanhänger an einem S-Pedelec (in
diesem Falle Ihrem A2B) anzubringen und zu befördern.
Tausch und Umbau von Komponenten
Gewisse Komponenten dürfen nur dann verwendet werden, wenn
diese für die Verwendung mit einem S-Pedelec in den Typen-
Genehmigungsunterlagen freigegeben sind. Beim Austausch von
Komponenten sollten Sie dementsprechend nur Originalteile ver-
wenden, bzw. Anbauteile, die eine gesetzl. Freigabe für Ihr A2B (bzw.
S-Pedelecs) erhalten haben.
Folgende Komponenten sind von dieser Regelung betroffen:
Beleuchtung (vorn & hinten) & Reflektoren
Bremsanlage, Seitenständer
elektr. System (Motor, Batterie, Controller & Display)
Felgen und Bereifung,
Rahmen
Kennzeichenhalter
Vorbau und Lenker
Fahruntüchtigkeit
Vermeiden Sie die Nutzung Ihres A2B, wenn Sie sich gesundheitlich
nicht vollständig dazu in der Lage fühlen.
Fahren Sie Ihr A2B nicht unter Medikamenten- bzw. Drogenein-
fluß. Ab 0,5 Promille drohen Bußgeld und eventuelle strafrechtliche
Nebenfolgen (Sperrung oder Entziehung der Fahrerlaubnis).
Die hier beschriebenen Regeln und Gesetzmäßigkeiten bezie-
hen sich auf die Verwendung Ihres A2B in der europ. Union. Für
die Verwendung außerhalb der EU sollten Sie sich im Vorfeld über
mögliche Abweichungen informieren.
Da der Gesetzgeber im Bereich der S-Pedelecs noch keine
einheitlichen europäischen Normen und Richtlinien geschaffen
hat, bitten wir Sie, die im Vorfeld genannten Informationen zum
Zeitpunkt des Erwerbs Ihres A2B´s auf Aktualität zu prüfen.
Weitere Informationen erhlten Sie bei Ihrem A2B-Fachhändler und
auf www.weareA2B.com.
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