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Optosensor; Anforderungen Für Optosensoren; Zweihandsteuerung - Bernstein SCR P Bedienungsanleitung

Programmierbare sicherheitsauswertung
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WARNUNG: Bereichssicherungsanwendungen
Wenn die Anwendung eine Hintertretungsgefahr bewirken könnte (z. B. bei Bereichssicherung), müs-
sen entweder die Schutzeinrichtung oder die Haupt-Stoppsteuerungen/MPSEs der überwachten Ma-
schine infolge eines Stoppbefehls eine Verriegelung mit Wiederanlaufsperre bewirken (z. B. die Un-
terbrechung des Erfassungsfeldes eines Lichtvorhangs, oder die Öffnung eines durch einen Sicher-
heitsschalter geschützten Tors bzw. Schutzes). Die Zurücksetzung dieses Verriegelungszustands
kann nur durch Betätigung eines Reset-Schalters erreicht werden, der von den normalen Vorrichtun-
gen zur Initiierung des Maschinenzyklus getrennt ist. Der Schalter muss der Beschreibung in diesem
Dokument entsprechend positioniert werden.
Es können Lockout/Tagout-Verfahren (Verriegeln/Kennzeichnen) gemäß ANSI Z244.1 erforderlich
sein oder es muss eine zusätzliche Schutzeinrichtung gemäß den Sicherheitsanforderungen in ANSI
B11 oder anderen geltenden Normen verwendet werden, wenn eine Hintertretungsgefahr nicht be-
seitigt oder auf ein Risiko von akzeptablem Ausmaß gesenkt werden kann. Wenn diese Anweisungen
nicht befolgt werden, können schwere oder tödliche Verletzungen die Folge sein.

6.4.7 Optosensor

Die Sicherheitseingänge der Sicherheitsauswertung können verwendet werden, um die Vorrichtungen auf optischer
Basis zu überwachen, bei denen die Erfassung mithilfe von Licht erfolgt.
Anforderungen für Optosensoren
Für die Verwendung als Schutzeinrichtungen werden Optosensoren in der Norm IEC 61496-1/-2/-3 als aktive optoelek-
tronische Schutzvorrichtungen (AOPD) und auf diffuse Reflexion ansprechende aktive optoelektronische Schutzvorrich-
tungen (AOPDDR) beschrieben.
AOPDs umfassen Sicherheits-Lichtvorhänge und Einstrahl- oder Mehrstrahl-Sicherheitslichtschranken. Diese Geräte er-
füllen in der Regel die Anforderungen für Bauarten des Typs 2 oder des Typs 4. Eine Vorrichtung vom Typ 2 darf gemäß
ISO 13849-1 in einer Anwendung der Kategorie 2 verwendet werden, und eine Vorrichtung vom Typ 4 darf in einer An-
wendung der Kategorie 4 verwendet werden.
AOPDDRs umfassen Bereichs- oder Laserscanner. Diese Vorrichtungen werden vorwiegend als Typ 3 eingestuft und
können entsprechend in Anwendungen der Kategorie 3 eingesetzt werden.
Außerdem müssen optische Sicherheitsgeräte entsprechend den geltenden Normen in einem angemessenen Mindest-
sicherheitsabstand angebracht werden. Für die geeigneten Berechnungen sind die geltenden Normen und die Doku-
mentation des Herstellers für Ihre Vorrichtung zu beachten. Die Ansprechzeit zwischen den Ausgängen der Sicherheits-
auswertung und den einzelnen Sicherheitseingängen ist auf der Registerkarte Konfigurationsübersicht in der Software
angegeben.
Umfasst die Anwendung eine Hintertretungsgefahr (die Gefahr, dass eine Person die Strahlen der optischen Vorrichtung
passieren und auf der Gefahrseite stehen könnte, ohne erkannt zu werden), so können zusätzliche Schutzeinrichtungen
erforderlich sein, und der manuelle Reset sollte gewählt werden (siehe

6.4.8 Zweihandsteuerung

Die Sicherheitsauswertung kann als Steuergerät für die meisten angetriebenen Maschinen verwendet werden, bei
denen der Maschinenzyklus von einer Bedienperson gesteuert wird.
Die Bedienelemente der Zweihandsteuerung (THC) müssen so angeordnet sein, dass die gefährliche Bewegung abge-
schlossen ist oder gestoppt wird, bevor der Bediener einen oder beide Taster loslassen und den Gefahrenbereich errei-
chen kann (siehe
Berechnung des Sicherheitsabstands (Mindestabstands) für Zweihandsteuerung
Manueller Reset-Eingang
www.bernstein.eu
- Tel: +49 571 793-0
Programmierbare Sicherheitsauswertung SCR P
auf Seite 37).
auf Seite 26).
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Diese Anleitung auch für:

Scr p-10-6r-4

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