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D-Link N300 DAP-1320 Benutzerhandbuch Seite 61

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Appendix C - GPL Code Statement
Ein Werk zu „propagieren" bezeichnet jedwede Handlung mit dem Werk, für die man, wenn unerlaubt begangen, wegen
Verletzung anwendbaren Urheberrechts direkt oder indirekt zur Verantwortung gezogen würde, ausgenommen das
Ausführen auf einem Computer oder das Modifizieren einer privaten Kopie. Unter das Propagieren eines Werks fallen
Kopieren, Weitergeben (mit oder ohne Modifikationen), öffentliches Zugänglichmachen und in manchen Staaten noch
weitere Tätigkeiten.
Ein Werk zu „übertragen" bezeichnet jede Art von Propagation, die es Dritten ermöglicht, das Werk zu kopieren oder Kopien zu
erhalten. Reine Interaktion mit einem Benutzer über ein Computernetzwerk ohne Übergabe einer Kopie ist keine Übertragung.
Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt „angemessene rechtliche Hinweise" in dem Umfang, dass sie eine zweckdienliche
und deutlich sichtbare Funktion bereitstellt, die (1) einen angemessenen Copyright-Vermerk zeigt und (2) dem Benutzer
mitteilt, dass keine Garantie für das Werk besteht (ausgenommen in dem Umfang, in dem Garantie gewährt wird), dass
Lizenznehmer das Werk gemäß dieser Lizenz übertragen dürfen und wie ein Exemplar dieser Lizenz einsehbar gemacht
werden kann. Wenn die Benutzeroberfläche eine Liste von Benutzerbefehlen oder Optionen anzeigt, zum Beispiel ein Menü,
dann erfüllt ein eindeutig erkennbares Element in dieser Liste dieses Kriterium.
1..Quelltext
Der „Quelltext" eines Werkes bezeichnet diejenige Form des Werkes, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet.
„Objektcode" bezeichnet jede Nicht-Quelltext-Form eines Werks.
Eine „Standardschnittstelle" bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard eines anerkannten
Standardisierungsgremiums ist oder – im Falle von Schnittstellen, die für eine spezielle Programmiersprache spezifiziert
wurden – eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Programmiersprache arbeiten, weithin gebräuchlich ist.
Die „Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks enthalten alles, ausgenommen das Werk als Ganzes, was (a) normalerweise
zum Lieferumfang einer Hauptkomponente gehört, aber selbst nicht die Hauptkomponente ist, und (b) ausschließlich
dazu dient, das Werk zusammen mit der Hauptkomponente benutzen zu können oder eine Standardschnittstelle zu
implementieren, für die eine Implementation als Quelltext öffentlich erhältlich ist. Eine „Hauptkomponente" bezeichnet in
diesem Zusammenhang eine größere wesentliche Komponente (Betriebssystemkern, Fenstersystem usw.) des spezifischen
Betriebssystems (soweit vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder des Compilers, der zur Erzeugung des
Objektcodes eingesetzt wurde, oder des für die Ausführung verwendeten Objektcode-Interpreters.
D-Link DAP-1320 Benutzerhandbuch
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