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Definitionen - D-Link N300 DAP-1320 Benutzerhandbuch

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Appendix C - GPL Code Statement
Manche Geräte sind daraufhin entworfen worden, ihren Anwendern zu verweigern, modifizierte Versionen der darauf
laufenden Software zu installieren oder auszuführen, wohingegen der Hersteller diese Möglichkeit hat. Dies ist grundsätzlich
unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Anwender zu schützen, die Software zu modifizieren. Derartige gezielte
missbräuchliche Verhaltensmuster finden auf dem Gebiet persönlicher Gebrauchsgegenstände statt – also genau dort, wo
sie am wenigsten akzeptabel sind. Aus diesem Grunde wurde diese Version der GPL daraufhin entworfen, diese Praxis für
diese Produkte zu verbieten. Sollten derartige Probleme substantiell auf anderen Gebieten auftauchen, sind wir bereit, diese
Regelung auf diese Gebiete auszudehnen, soweit dies notwendig ist, um die Freiheit der Benutzer zu schützen.
Schließlich und endlich ist jedes Computerprogramm permanent durch Software-Patente bedroht. Staaten sollten es nicht
zulassen, dass Patente die Entwicklung und Anwendung von Software für allgemein einsetzbare Computer einschränken,
aber in Staaten, wo dies geschieht, wollen wir die spezielle Gefahr vermeiden, dass Patente dazu verwendet werden, ein freies
Programm im Endeffekt in ein proprietäres umzuwandeln. Um das zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass Patente nicht
verwendet werden können, um das Programm nicht frei zu machen.
Es folgen die genauen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren.
LIZENZBEDINGUNGEN

0..Definitionen

„Diese Lizenz" bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License.
Mit „Urheberrecht" sind auch dem Urheberrecht ähnliche Rechte gemeint, die auf andere Arten von Werken Anwendung
finden, beispielsweise auf Masken in der Halbleitertechnologie.
„Das Programm" bezeichnet jedes urheberrechtlich schützbare Werk, das unter diese Lizenz gestellt wurde. Jeder Lizenznehmer
wird als „Sie" angeredet. „Lizenznehmer" und „Empfänger" können natürliche oder rechtliche Personen sein.
Ein Werk zu „modifizieren" bedeutet, aus einem Werk zu kopieren oder es ganz oder teilweise auf eine Weise umzuarbeiten,
die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert und kein Eins-zu-eins-Kopieren darstellt. Das daraus hervorgehende Werk wird
als „modifizierte Version" des früheren Werks oder als auf dem früheren Werk „basierendes" Werk bezeichnet.
Ein „betroffenes Werk" bezeichnet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.
D-Link DAP-1320 Benutzerhandbuch
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