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Software-Eigentum Und -Schutz; Garantie Und Garantieservice - ADIC SNC 4000 Benutzerhandbuch

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Kopieren. Der Lizenznehmer hat das Recht eine (1) Kopie der Software in nicht gedruckter,
maschinenlesbarer Form zu Archivzwecken und Backup-Zwecken anzulegen. Um die Handelsgeheimnisse
und Urheberrechte der ADIC an der Software zu schützen, erklärt sich der Lizenznehmer bereit, die
Handelsgeheimnisse oder urheberrechtlichen Hinweise in jeder Kopie oder Teilkopie zu reproduzieren und
wird auch entsprechende Aufzeichnungen bezüglich des Aufbewahrungsortes einer solchen Kopie
machen.
Rechte der US-Regierung. Wenn es sich beim dem Lizenznehmer um die US-Regierung handelt versteht
der Lizenznehmer und erklärt sich dazu bereit, dass die ADIC Software und die Dokumentation, als
"Commercial Items - Gewerbliche Teile" im Sinne der Definition 48 CFR 2.101 an die US-Regierungs-
Endbenutzer im Sinne von 48 CFR 12.212 verfügbar gemacht werden.

Software-Eigentum und -Schutz

Eigentum der Software. Die Software und alle Kopien sind Eigentum der ADIC mit allen damit
einhergehenden Ansprüchen. Alle anwendbaren Rechte auf Patente, Urheberrechte, Warenzeichen,
Handelsgeheimnisse oder andere Eigentümerrechte an der Software und alle Abänderungen auf
Anforderung des Lizenznehmers bleiben bei der ADIC.
Eischränkungen. Der Lizenznehmer hat nicht das Recht: (i) zum Verkauf, der Unterlizenzierung, der
Übertragung, der Veröffentlichung, der Weitergabe, der Anzeige, der Zugriffsbereitstellulung über ein
Netzwerk oder auf eine andere Art und Weise, der Software oder einer Kopie davon and andere; (ii) ein
Urheberrecht, Handelsgeheimnis, Warenzeichen, Patent oder andere Urheberrechte an der Software oder
der Dokumentation zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken, (iii) einen Teil der Software mit anderen
Programmen zu verbinden oder in eine andere Form oder Sprach zu übersetzen und (v) die Software durch
Reverse Assembly, Reverse Compile zu ändern oder einen Source Code aus der Software abzuleiten.
Schutz. Der Lizenznehmer erkjlärt sich zum Schutz der Software und der Dokumentation sowie aller Kopien
bereit, um die Rechte der ADIC zu schützen und entsprechende Maßnahmen zur ergreifen, um seine
Pflichten aus dieser Vereinbarung durch Anweisung seiner Mitarbeiter, Stelvertreter, Vertragshändler oder
anderer, die Zugang zur Software haben, zu erfüllen. Alle Programme oder Kopien, die surch oder vom
Lizenznehmer in VErletzung dieser Lizenz vorgenommen werden, einschließlich Übersetzungen,
Kompilierungen, teilweise Kopien und Updates, sind Eigentum der ADIC.
Haftung. er Lizenznehmer haftet alleine für die Verwendung der Produkte und aller eingegebenen,
verwendeten oder darin gespeicherten Informationen; diese Haftung umfasst auch den Schutz der Daten
vor Änderungen, Zerstörung, Veröffentlichung sowie die Genautigkeit und Integrität seiner Daten. Die ADIC
übernimmt keine Haftung für die Nachlässigkeit oder das Scheitern des Lizenznehmers beim Schutz seiner
Daten.

Garantie und Garantieservice

Garantie. Die ADIC garantiert, dass die Software für einen Zeitraum von 90 Tagen nach der Installation
allen Eigenschaften in den von der ADIC veröffentlichten Spezifikationen entspricht und auch für diesen
Zeitraum keine Fehler aufweist, die sich wesentlich auf die Leistung der Software auswirken. Die ADIC
garantiert nicht, dass die Software den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht, oder dass der Betrieb
der Software ununterbrochen oder fehlerfrei ist. Der Lizenznehmer muss die ADIC innerhalb von 90 Tagen
nach Installtion der Software schriftlich über Fehler benachrichtigen. Wenn die ADIC bestimmt, dass die
Software fehlerhaft ist, ist es die einzige Pflicht der ADIC, nach eigenem Ermessen den Fehler in der
Software zu korrigieren oder die Retour der Software zu akzeptieren. Wenn die Software während der
Garantiefrist an ADIC zurückgegeben wird, erhält der Lizenznehmer eine Entschädigung für die Software.
Die Garantie erlischt, wenn der Lizenznehmer oder ein Dritter Änderungen an der Software vornehmen. Die
ADIC haftet nicht für Korrektren, die sich durcn Schwierigkeiten oder Fehler ergeben haben, die auf die
Fehler oder Systemänderungen des Lizenznehmers zurückzuführen sind.
Kompatibilität. Die ADIC garantiert nicht, dass die Software mit der aktuellen Version aller Betriebssysteme
kompatible ist, oder dass die Software mit allen neuen Ausgaben der Betriebssysteme in einem bestimmten
Zeitraum kompatibel gemacht wird. Auf Anforderung des Lizenznehmers wird ADIC den Lizenznehmer
über die Version des Betriebssystems informieren, mit dem die Software kompatibel ist.
SNC 4000 Benutzerhandbuch
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