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ADIC SNC 4000 Benutzerhandbuch Seite 170

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des Streits überlässt und diesbezüglich eng mit ihr zusammenarbeitet. Falls eine solche Forderung
erhoben wird oder falls die ADIC schätzt, dass sie erhoben werden kann, kann die ADIC nach eigenem
Ermessen die betroffenen Produkte ersetzen oder so ändern, dass sie keine vorherigen Patente oder
Urheberrechte verletzen, oder dem Käufer, nach Rückgabe der betreffenden Produkte, den dafür
bezahlten Preis abzüglich 20% für jedes ab dem Liefertermin vergangene Jahr zurückzuerstatten. Der
Käufer muss den Gebrauch aller Produkte einstellen, die entweder ersetzt oder geändert wurden; oder
derjenigen, für die eine solche Erstattung angeboten wurde. Die hiermit festgelegten Verpflichtungen
sind für die ADIC bei den folgenden Käufer- oder Kundenspezifikationen bzw. -anforderungen nicht
gültig: bei der Anwendung von Produkten in Verfahren, die von der ADIC nicht vorgesehenen sind, oder
in Verbindung mit Artikeln, die nicht von der ADIC geliefert werden; seinerseits ist der Käufer
verpflichtet, im Falle von diesbezüglichen Anforderungen die ADIC entsprechend zu entschädigen.
DAS OBEN GESAGTE, LEGT DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG VON ADIC SOWIE DEN
ALLEINIGEN RECHTSBEHELF DES KÄUFERS FÜR ETWAIGE VERLETZUNGEN DER
URHEBERRECHTE FEST.
5
DIE ADIC ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG DAFÜR, DASS IHRE PRODUKTE ALLE
ENDBENUTZERANFORDERUNGEN ZUFRIEDEN STELLEN WERDEN ODER DASS DIE
PRODUKTE FEHLERFREI UND UNUNTERBROCHEN FUNKTIONSFÄHIG SEIN WERDEN. DIE
OBEN AUFGEFÜHRTEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN GARANTIEN SEITENS DER ADIC.
ADIC WEIST AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN RECHTSBEHELFE, AUSDRÜCKLICH ODER
STILLSCHWEIGEND, MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH ERTEILT, AB, DIE DURCH EIN GESETZ
AUFTRETEN, EINSCHLIESSLICH ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK ODER SOLCHE, DIE SICH
AUS EINEM ABKOMMEN, EINER LEISTUNG ODER DER GEWERBLICHEN ANWENDUNG
ERGEBEN.
6
DER KÄUFER ERKENNT HIERMIT AN, DASS DIE ADIC DEM KÄUFER KEINE AUSDRÜCKLICHEN
ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN BEZÜGLICH DES WERTS
DIESES VERTRAGS ERTEILT HAT.
ADIC - Endbenutzer-Lizenzvertrag
Diese Lizenz defniert die Bedingungen der Lizenz zwischen der Advanced Digital Information Corporation
(ADIC) und dem Lizenznehmer zur Verwendung der ADIC-Software und der damit verbundenen
Dokumentation. Jegliche Software oder damit verbundene Materialien, die der Lizenzgeber von der ADIC
erhält, unterliegen den Bedingungen dieser Lizenz, und das Öffnen des im Lieferumfang enthaltenen
Pakets und/oder die Verwendung des Produkts stellt die Akzeptanz dieser Lizenz dar.
Softwarelizenz
Lizenz. Als Gegenleistung der Zahlung der Lizenzgebühren seitens des Lizenznehmers und vorbehaltlich
der Lizenzbedingungen räumt die ADIC dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz
zur Verwendung der Software ein (Software wird als die aktuelle Version des Softwareprodukts in dieser
Lizenzvereinbarung in Objekt-Code-Form definiert). Eine separate Lizenz ist für die Verwendung jedes
Software-Programm auf jedem PC des Lizenznehmers erforderlich. Die Software wird zunächst auf einem
vom Lizenznehmer bestimmten Zielcomputer installiert. Der Lizenznehmer kann daran anschließend die
Software auf einem anderen Computer mit derselben Maschinenarchitektur installieren, sofern diese
Software jeweils auf einem (1) Zielcomputer installiert wurde.
Verwendung. Der Lizenznehmer kann die Software auf nur einem Computer (designierter Computer)
verwenden oder auf einem Backup-Compyter, wenn der Zielcomputer beschädigt ist, bis der Designierte
Computer wieder repariert wurde. Diese Gewährleistung ist ausdrücklich auf die Verwendung des
Lizenznehmers zur normalen, gebräuchlichen Datenverarbeitung beschränkt und schließt ausdrücklich
jegliches Timesharing oder die Vermieung der Software seitens des Lizenznehmers aus sowie die
Verwendung der Software bei der Entwicklung oder dem Marketing eines Konkurrenz- oder kompatiblen
Produkts. Hiermit wird kein Recht zur Verwendung, zum Drucken oder zur Anzeige der Software oder
Dokumentation, ganz oder teilweise, sofern nicht anders in dieser Lizenz angegeben, erteilt.
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Garantie und Endbenutzer-Lizenzvertrag

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