Bedienungsanleitung
ST-83 Desinfektions-Kalt-Nebelgerät. Artikel Nr.: 200083500
Verantwortlichkeiten in Betrieben oder öffentlichen Einrichtungen
Der Betriebsleiter (Vorgesetzte) ist für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und den sachgemäßen Einsatz des Kalt-Nebelge-
rätes verantwortlich. Alle Anwender und Mitarbeiter sind in allen Belangen zum Nebeln ausreichend und schriftlich dokumen-
tiert zu schulen. Die Bedienungsanleitung des Gerätes ist immer bereit zu halten.
Einsatz in Räumen:
Für die sachgerechte Funktion sind folgende Punkte zu beachten: Der zu benebelnde Raum muss abgedichtet werden, damit
der Nebel nicht unerwünscht austreten und Schaden verursachen kann. Der Raum muss über eine ausreichende Lüftungs-
möglichkeit verfügen. Technische Einrichtungen, die vom Nebel angegriffen werden könnten wie Steuertechnik, Beleuchtung,
oder Heiztechnik sind zu schützen. Von einer bestimmten Raumgröße an, ist Zusatzventilation zur gleichmäßigen Verteilung
des Nebels nötig. Die Ausstattung der Räume muss so beschaffen sein, dass der Nebelstrahl 3-5 m ungehindert in den
Raum strömen kann, sonst kann es zu unerwünschten hochkonzentrierten Ablagerungen kommen. Das Gerät muss frostfrei
betrieben und gelagert werden.
Zu Ihrer Sicherheit
Sicherheitshinweise allgemein:
Alle Mitarbeiter und Aushilfskräfte müssen über die einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen aktenkundig belehrt werden.
Das Kalt-Nebelgerät darf nur im einwandfreien Zustand eingesetzt werden. Werden vor oder während des Betriebes Schäden
festgestellt, so ist der Betrieb der Anlage sofort einzustellen. Es sind alle Maßnahmen einzuleiten, um weitere Schäden an
Geräten und Einrichtungen oder Schäden an Pfl anzen und Tieren, an Umwelt und Personen zu verhindern. Die Druckluft-
verbindung darf nur im druck- und strömungsfreien Zustand der Leitungen angeschlossen oder getrennt werden. Alle, im zu
behandelnden Raum befi ndlichen Teile des Bauwerkes oder der Fahrzeuge usw., technische Ausrüstungen, oder Sonstiges
sind auf Ihre Verträglichkeit bezüglich der einzusetzenden Mittel zu prüfen! Moderne Desinfektionsmittel enthalten oft Säuren.
Es sind die allgemeinen Vorschriften zum Umgang mit Säuren einzuhalten. Es ist zusätzlich die Verträglichkeit der Säuren mit
den im Gerät verbauten Materialien zu prüfen. Es sind die zutreffend geltenden Arbeitsschutzrichtlinien und die Gefahrstoff-
verordnung zu beachten. Die Umgebungstemperatur für das Gerät darf nicht unter 5°C liegen. Das ST-83 Desinfektionsgerät
darf nur mit vollkommen entleertem Behälter bewegt werden. Der Aufenthalt vor dem Nebelgerät im Betriebszustand ist
untersagt.
Das Betreten des Raumes während des Nebelns und bis zum Ende des Auslüftens, darf nur mit entsprechender persönlicher
Schutzbekleidung erfolgen. So wie es die vernebelten Mittel erfordern. Besonderer Wert ist auf höchsten Schutz der Atem-
wege zu legen! - vgl. GBG 11 - Gesichtsschutz oder Brille nach EN Vollmaske nach EN Standardschutzanzug für Giftstoffe
- Universal-Schutzhandschuhe Richtlinie 13-3/2. Wenn kein Nebel mehr sichtbar ist, bedeutet dies noch nicht, dass keine
Gefahr mehr besteht. Die Umwelt gefährdenden Stoffe sind sicher bis zum Verbrauch zu lagern und umweltgerecht nach den
geltenden Vorschriften zu entsorgen. Der benebelte Raum ist wirkungsvoll vor dem Betreten durch Unbefugte zu schützen.
Risiken beim Fehlgebrauch des Kaltnebelverfahrens:
Arbeitsschutz - Unzureichende fachliche Ausbildung der Mitarbeiter kann zu unsachgemäßer Benutzung und zu Schäden
an Personen, an der Umwelt, an Kulturen oder am Material führen. Vernebelte Stoffe dringen ohne ausreichende persönliche
Schutzausrüstung durch das Einatmen über die Lunge schneller in den Organismus ein, als in anderen Formen. Vernachläs-
sigung persönlicher Schutzmaßnahmen (Gasmaske, Schutzanzug, Handschuhe) beispielsweise beim Betreten des Raumes
in die Nebelatmosphäre kann zu gesundheitlicher Schädigung führen, auch wenn kein Nebel mehr sichtbar ist! Mittelverwen-
dung - Wenn für das Verfahren nicht zugelassene Mittel verwendet werden oder keine Rückkopplung mit dem Hersteller zur
sachgemäßen Anwendung erfolgte, können unerwünschte Ergebnisse entstehen. Brennbare Stoffe (Flüssigkeiten und Stäu-
be) dürfen nicht vernebelt werden, weil Explosionsgefahr entstehen kann. Die unsachgemäße Anwendung von Mitteln, die zur
Gruppe gefährlicher Stoffe gehören, kann zu Schäden führen. Mittel, die Säuren, Basen oder Lösungsmittel enthalten können
das Gerät beschädigen. Verfahrensweises Nichteinhalten der Arbeitsschritte der BDA kann zu unvorhergesehenem Nebel-
austritt und damit zu Schädigungen führen. Einrichtungen, die sich im Raum befi nden und nicht ausreichend geschützt sind,
können angegriffen werden. Den Räumen wird beim Nebeln Luft zugeführt, die irgendwo entweichen muss. Das Entweichen
muss möglich sein und es muss in allen Arbeitsschutz- und Sicherheitsbetrachtungen berücksichtigt werden. Nicht berück-
sichtigte Öffnungen des zu nebelnden Raumes können zu unerwünschten Benetzungen und damit zu Schäden an Geräten,
an Lebewesen oder an der Umwelt auch in anderen Räumen oder im Freiland führen. Werden irgendwelche Objekte zu dicht
mit Mittel benetzt, kann es zu hochkonzentrierten Ablagerungen mit Folgeschäden kommen.
Seite 2, Ver. 05.2020
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