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Sollten sich der vertragsschließende
Beamte, die Bundesbehörde oder
ein anderer Bundesbeamte weigern,
den hier abgedruckten Hinweistext
zu verwenden, haben der vertrags-
schließende Beamte, die Bundesbe-
hörde bzw. der andere
Bundesbeamte NAVTEQ zu
benachrichtigen, bevor sie zusätz-
liche oder alternative Rechte an den
Daten geltend machen.
HINWEIS FÜR DEN ENDBE-
NUTZER
Die von diesem Produkt
angezeigten Firmenzeichen zur
Kennzeichnung von Firmenstand-
orten sind Marken ihrer jeweiligen
Eigentümer. Die Verwendung dieser
Marken in diesem Produkt ist nicht
als Unterstützung, Anerkennung
oder Empfehlung dieses Produktes
seitens dieser Unternehmen auszu-
legen.