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Garantie; Garantieerklärung - GENTILIN Clinic 3.40 Serie Bedienungsanleitungen

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Bedienungsanleitungen - kompressoren Clinic 3.40

GARANTIE

1) GARANTIEERKLÄRUNG: der Hersteller verpflichtet sich dem Endbenutzer gegenüber,
die Maschine zu ersetzen, zu reparieren, oder andernfalls an der Maschine einzugreifen,
sofern diese Mängel aufweist, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch und Betrieb beein-
trächtigen, jedoch nur, falls diese Mängel auf die tatsächliche Verantwortung des Her-
stellers zurückzuführen sind. Der Hersteller behält sich das Recht vor, die beste Lösung
anzuwenden, um die konformität der Maschine innerhalb eines angemessenen Zeitrau-
mes wiederherzustellen. Die Garantie deckt nicht die Teile des Produktes ab, die einem
normalen Verschleiß und/oder Abnutzung unterliegen oder die Defekte, die durch nicht
entsprechenden Transport verursacht werden.
2) ENDBENUTZER: Endbenutzer ist, wer die Maschine zur direkten Verwendung erwirbt. Der
Endbenutzer, der die Maschine als natürliche Person zu Zwecken verwendet, die nicht
unter die kategorie der Handels- oder Berufsaktivitäten fallen, wird als „Verbraucher"
bezeichnet. Der Endbenutzer wird als „Gewerbetreibender oder Firma" bezeichnet, so-
bald der Erwerb durch einen Gewerbetreibenden oder eine Firma erfolgt, die zu Zwecken
handeln, welche in den Rahmen der eigenen Handels- oder Berufsaktivität fallen.
3) FRISTEN: der Hersteller haftet gegenüber dem Endbenutzer, wenn sich der Mangel inner-
halb der folgenden Fristen ab dem kaufdatum zeigt:
24 Monate, falls der Erwerb durch einen „Verbraucher" erfolgt ist, wie unter Punkt 2)
beschrieben.
12 Monate, falls der Erwerb durch einen „Gewerbetreibenden oder Firma" erfolgt ist, wie
unter Punkt 2) beschrieben.
Alle Endbenutzer haben die Möglichkeit, die Garantie bis auf drei Jahre ab kaufdatum
der Maschine zu verlängern (verlängerte Garantie), unter der Bedingung, dass: (a) sie
den kauf auf der Website www.gentilincompressors.com innerhalb von sieben Tagen ab
kaufdatum registriert haben, und (b) dass sie das Anmeldeformular vollständig und prä-
zise ausgefüllt haben, wobei sie die obligatorischen Felder mit korrekten, vollständigen
und wahren Informationen ausgefüllt und den Anmeldecode aufbewahrt haben, der im
Fall von Problemen anzugeben ist. Für Ersatzteile, oder ausgetauschte Produkte, gilt die
Garantie bis zum Verfallsdatum der Garantie des ursprünglichen Produkts.
4) GÜLTIGKEIT: die Garantie ist gültig, wenn der Endbenutzer dem Hersteller den Mangel
innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum meldet, an dem er diesen Mangel festgestellt
hat, jedoch innerhalb der unter Punkt 3) angegebenen endgültigen Frist. Die oben ge-
nannte Meldung ist verbindlich mit einem rechtmäßigen kaufnachweis (kassenbon oder
Rechnung) einzusenden. Im Fall einer verlängerten Garantie muss bei der Meldung auch
der Anmeldecode angegeben werden.
5) VERAFLL: die Garantie verfällt, falls der käufer die Maschine unsachgemäß und/oder
nicht konform gemäß den Angaben in der vorliegenden und vom Hersteller gelieferten
„Bedienungsanleitung", oder falls der Mangel durch Unfähigkeit des käufers oder durch
Zufall verursacht wurde. Der Gebrauch der Produkte nach Feststellung der Mängel be-
freit den Hersteller von jeglicher Garantieplicht oder Verantwortung.
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www.gentilinair.com
MAN0340002 - 08/2019

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