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Verwerten Des Gerätes; Allgemeine Garantiebestimmungen; Haftung; Garantie - Audion Elektro Audionvac VMS 123 Gebrauchsanleitung

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Verwerten des Gerätes
Elektronische Geräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen – gemäß Richtlinie 2002/96/EG DES
EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
fachgerecht entsorgt werden. Bitte geben Sie diese Geräte am Ende seiner Verwendung zur Entsorgung an den
dafür vorgesehenen öffentlichen Sammelstellen ab.
Die fachberechte Entsorgung der Elektro-Altgeräte schont die Umwelt und damit auch ihre Gesundheit.
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Allgemeine Garantiebestimmungen

7.1

Haftung

1.
Wir schließen alle Haftungsansprüche außerhalb der gesetzlichen Regelungen aus.
2.
Der Ersatz eines Schadens wird auf den Preis der gelieferten Ware der Höhe nach begrenzt.
3.
Bezugnehmend auf allgemein geltenden Grundlagen der öffentlichen Ordnung und Treue, sind wir nicht
verpflichtet, Betriebsschäden, welcher Art auch immer, direkt oder indirekt, an mobilen oder immobilen
Sachen oder an Personen sowohl bei der Gegenpartei als auch bei Dritten zu ersetzen.
4.
Auf keinen Fall sind wir haftbar für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes
und oder durch andere Benutzung als dafür vorgesehen, entstanden oder verursacht sind.
7.2

Garantie

1.
Unter Beachtung der hiernach folgenden Beschränkungen, verleihen wir 12 Monate Garantie in Bezug auf
die durch uns gelieferten Produkte. Diese Garantie beschränkt sich auf vorhergesehene Fabrikationsfehler
und umfass t keine Störungen deren Ursache in Verschleiß oder Verbrauch des Liefergegenstandes zu
sehen sind.
2.
Auf von Dritten bezogenen Anbauteile oder Zusatzausstattungen wird von uns höchstens eine Garantie
verliehen, die der Garantiezeit des Drittlieferanten entspricht.
3.
Die Garantie verfällt, falls durch die Gegenpartei und oder durch eingeschaltete Dritte oder durch Gebrauch
des Liefergegenstandes durch nicht sachkundige Personen ausgeführt wird.
4.
Die Garantie verfällt ebenfalls, wenn durch die Gegenpartei und oder durch eingeschaltete Dritte allgemeine
Arbeiten oder Änderungen ausgeführt werden.
5.
Ersetzen wir gemäß unserer Garantieverpflichtung Teile, dann werden die ersetzten Teile unser Eigentum.
6.
Hält sich die Gegenpartei nicht oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig an fortlaufende Vereinbarungen,
dann sind wir bis zur Klärung der Situation nicht an die Garantie gebunden.
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