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Zusammenarbeit Mit Dem Anwender; Der Hersteller; Haftung Und Garantieleistung Des Herstellers; Garantiefrist - Hofmann Megaplan MS100 E Bedienungs- Und Wartungsanleitung

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und ist ein wesentlicher Bestandteil der Maschine selbst.
Die Veröffentlichung entspricht den zu diesem Zeitpunkt
geltenden Bestimmungen. Es ist auch bei eventueller
Aktualisierung der Vorschriften oder bei Änderungen an
der Maschine zweckentsprechend.
Eventuelle Ergänzungen, die der Hersteller für wichtig
hält, dem Anwender zu schicken, sind zusammen mit
dem Handbuch aufzubewahren und gehören ebenfalls
zu dessen wesentlichem Bestandteil.
1.5
ZUSAMMENARBEIT MIT DEM
ANWENDER
Der Hersteller steht der eigenen Kundschaft bei allen Fragen
zur Verfügung und nimmt gerne Verbesserungsvorschläge
entgegen, um das Handbuch möglichst anwenderfreun-
dlich zu gestalten.
Bei Abtretung der Maschine ist das Handbuch immer
mitzuliefern und der Hersteller vom neuen Anwender
zu unterrichten, um diesem eventuelle Mitteilungen
und/oder wichtige Aktualisierungen zusenden zu
können.
Der Hersteller behält das Recht am Eigentum dieser
Veröffentlichung vor und warnt vor einer vollständigen
oder teilweisen Reproduktion ohne vorherige schrift-
liche Genehmigung.
1.6

DER HERSTELLER

Die Erkennungsdaten der Maschine befinden sich auf dem
Typenschild der Maschine.
Das hier abgebildete Schild dient als Beispiel.
1.7
HAFTUNG UND GARANTIELEISTUNG
DES HERSTELLERS
Zur Nutzung der vom Hersteller gewährten Garantie hat
sich der Anwender strengstens an die Vorschriften des
Handbuchs zu halten. Dies heisst insbesondere:
- immer nur innerhalb der Anwendungsgrenzen der
Maschine arbeiten;
- Maschine immer kontinuierlich und akkurat reinigen
und warten;
- nur erprobt taugliches und entsprechend geschultes
Personal an der Maschine arbeiten lassen.
Der Hersteller haftet in folgenden Fällen weder direkt
noch indirekt:
- bei Benutzung der Maschine, die von den Vorschriften
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Bedienungs- und Wartungsanleitung Rev. 04-2010
des Handbuchs abweicht;
- bei Benutzung der Maschine durch Personen, die
den Inhalt des Handbuchs nicht gelesen und richtig
verstanden haben;
- bei Benutzung, die von den jeweils am Standort der
Maschine geltenden Bestimmungen abweicht;
- bei Änderungen an Maschine, Software, Funktionslogik,
die nicht vorher vom Hersteller schriftlich genehmigt
wurden;
- bei nicht genehmigten Reparaturen;
- in Sonderfällen.
Die Abtretung der Maschine an Dritte sieht auch die
Auslieferung des vorliegenden Handbuches vor. Eine
fehlende Auslieferung führt automatisch zum Erlöschen
eines jeden Rechtsanspruches des Käufers, einschließlich
der Garantiefrist, falls anwendbar.
Immer wenn die Maschine an Dritte in einem fremd-
sprachigen Land abgetreten wird, hat der ursprüngliche
Anwender für die entsprechend getreue Übersetzung in
die Landessprache des zukünftigen Standortes der Ma-
schine zu sorgen.

1.7.1 Garantiefrist

Während des Zeitraums von 12 (zwölf) Monaten ab Abholung
oder Spedition haftet der Hersteller für Konstruktions- oder
Montagefehler der Maschinen aus eigener Produktion.
Der Hersteller verpflichtet sich, in seiner eigenen Produkti-
onsstätte kostenlos und frachtfrei alle Teile auszutauschen
oder zu reparieren, die nach Meinung des Unternehmens
fehlerhaft sind.
Falls ein Besuch des Reparateurs aus dem Herstellerwerk
(oder durch dieses autorisierter Personen) am Standort
des Anwenders gewünscht wird, sind die Anreisekosten
sowie Kost und Logis vom Anwender zu tragen.
Die kostenlose Lieferung von Garantieteilen setzt immer
eine Prüfung der defekten Teile durch den Hersteller (oder
durch diesen autorisierte Personen) voraus.
Eine Verlängerung der Garantie aufgrund von techni-
schen Eingriffen oder Reparaturen an der Maschine ist
ausgeschlossen.
Kein Garantieanspruch besteht bei Schäden, die auf
folgende Ursachen zurückzuführen sind:
- Transport;
- nachlässiges Handeln;
- missbräuchliche Anwendung und/oder den Anweisungen
dieses Handbuchs widersetzlicher Benutzung;
- fehlerhafter elektrischer Anschluss.
Die Garantie verfällt bei:
- Reparaturen durch nicht vom Hersteller autorisiertes
Personal;
- vom Hersteller nicht autorisierten Änderungen;
- Benutzung von Teilen und/oder Einrichtungen, die nicht
vom Hersteller geliefert oder autorisiert wurden;
- Beseitigung oder Änderung des Typenschildes der
Maschine.
Vorwort

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