Bedienungsanleitung RMN 220
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Nudelmaschine ist ein technisches Arbeitsmittel, das ausschließlich zur
Verwendung bei der Arbeit bestimmt ist.
Er ist ausschließlich dazu bestimmt um Teig zu kneten, auszurollen oder zu
schneiden. Mit entsprechend montierten Knetgerät, Ausroll- und Schneidegerät
kann der Teig geknetet, ausgerollt und geschnitten werden.
Zugelassenes Lebensmittel ist nur Teig, der in rohem Zustand verarbeitet wird.
Er darf auf keinen Fall gefroren sein. Jegliche andersseitige Verwendung ist
untersagt.
Ein Fehlgebrauch der Maschine kann entstehen, wenn die Walzen falsch mon-
tiert wurden.
Die Nudelmaschine ist für die gewerbliche Nutzung vorgesehen und darf nur
von Angestellten des Betreibers benutzt werden.
Bei Benutzung des Gerätes sind Kleidungsstücke oder Kittel zu vermeiden ,
deren Zipfel zwischen die sich drehenden Rollen des Ausrollers oder des
Schneidzusatzgerätes kommen können. Desweiteren ist auch ratsam eine
Schutzhaube zu tragen unter der die Haare befestigt werden. Ketten und Arm-
bänder sollten ebenfalls bei der Arbeit an der Nudelmaschine abgelegt werden.
Es ist strengstens untersagt Umbauten jeglicher Art an der Nudelmaschine
durchzuführen.
Die volle Verantwortung zur bestimmungsgemäßen Verwendung, der Einhal-
tung der Sicherheitshinweise und zur regelmäßigen Reinigung und Wartung
unterliegt dem Betreiber.
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