Bedienungsanleitung RMN 220
Sachmangelhaftung und Beanstandungen
1. Sachmangelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe
der Ware. Für gebrauchte Gegenstände übernimmt die Verkäuferin keine Haf-
tung für Sachmängel.
2. Nach unserem Ermessen liefern wir neu oder bessern alle Leistungen nach,
die sich nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Um-
standes als Mangel behaftet herausstellen.
3. An, im Austauschverfahren ersetzten Teilen, behalten wir uns Eigentum vor.
4. Es wird insbesondere keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus
nachfolgenden Gründen entstanden sind, jedoch nicht auf unser Verschulden
zurück zu führen sind:
Natürliche Abnutzung, normaler Verschleiß, unsachgemäß vorgenommene
Eingriffe oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Käufers oder Dritten, unge-
eignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, Montage,
Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsge-
mäße Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebs- und Reinigungsmittel,
chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, ohne unsere Zustim-
mung vorgenommene Änderungen am Liefergegenstand.
5. Zur Durchführung der von uns nach billigem Ermessen als notwendig er-
scheinenden Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung muss der Käufer der Verkäu-
ferin die erforderliche Zeit und Gelegenheit geben.
6. Bei berechtigten Beanstandungen trägt die Verkäuferin die unmittelbaren
Kosten der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung. Bei Lieferorten außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland sind die insgesamt von uns zu tragenden
Kosten begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes.
7. In Fällen schuldhafter Mitverursachung der Mängel durch den Käufer, insbe-
sondere aufgrund der Nichtbeachtung der Schadensvermeidungs- und Minde-
rungspflicht, behält sich die Verkäuferin einen entsprechenden Schadenersatz-
anspruch vor.
8. Der Käufer hat nach seiner Wahl ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn
– unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte
Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels
fruchtlos verstreicht.
9. Die sich aus der Sachmangelhaftung ergebenen Rechte des Käufers sind
ohne Zustimmung der Verkäuferin nicht übertragbar.
5