1.5 Unterweisungs- und Schulungshilfe
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, das Bedienpersonal über bestehende Rechts- und
Unfallverhütungsvorschriften sowie über vorhandene Sicherheitseinrichtungen an der
Sickenmaschine zu informieren bzw. zu unterweisen. Dabei sind die verschiedenen
fachlichen Qualifikationen des Bedienpersonals zu berücksichtigen.
Das Bedienpersonal muss die Unterweisung verstanden haben, und es muss
sichergestellt sein, dass die Unterweisung beachtet wird.
Nur so erreichen Sie ein sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten Ihres
Bedienpersonals. Dieses sollte regelmäßig kontrolliert werden. Als Betreiber sollten Sie
sich deshalb die Teilnahme von jedem Mitarbeiter schriftlich bestätigen lassen.
Besteht nach Übergabe der Sickenmaschine an den Betreiber noch weiterer
Schulungsbedarf des Bedienpersonals, wenden Sie sich bitte zwecks Absprache der
Bedingungen an die Schwartmanns Maschinenbau GmbH.
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