2.
Sicherheit
2.1. Allgemeines
Die Sickenmaschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei der Verwendung Gefahren
für das Bedienpersonal oder einen Dritten bzw. Beeinträchtigungen der Sickenmaschine
und anderer Sachwerte entstehen, wenn sie
–
von nicht geschultem oder nicht eingewiesenem Bedienpersonal bedient wird,
–
nicht bestimmungsgemäß eingesetzt wird,
–
unsachgemäß instand gehalten oder gewartet wird.
2.2. Bestimmungsgemäße Verwendung
Mit der Sickenmaschine werden Bleche verformt.
Die Maschinengröße, Verkleidungen und andere Komponenten sind dabei auf die
jeweiligen maximalen Blechdicken abgestimmt. Die maximalen Blechdicke darf nicht
überschritten werden. Details hierzu finden Sie im Kapitel "Technische Daten".
Eine andere oder darüberhinausgehende Benutzung, insbesondere auch
Veränderungen und Entfernen von Anlagenteilen, gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für
hieraus entstehende Schäden haftet der Hersteller/Lieferant nicht. Das Risiko trägt allein
der Betreiber.
Bei Nichtbeachten erlöschen alle Gewährleistungsansprüche.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Einhalten der Hinweise
–
zur Sicherheit,
–
zum Betrieb und
–
zur Instandhaltung/Wartung,
die in dieser Betriebsanleitung beschrieben werden.
2.3. Unzulässige Verwendung
Zur unzulässigen Verwendung gehören das Verformen von nicht geeignetem Material,
die Überschreitung der maximalen Blechdicke, das Entlangführen von Blechen an
Teilen, so dass die Bleche Kerben in den Körper schneiden können (Ermüdungsbruch),
die Verwendung als Abstellplatz oder Sitzgelegenheit, jede Veränderung der Maschine,
DE_SMA_56_80
Seite 11/39