ELAC-Herstellergarantie in der EU
I. Die folgenden Garantiebestimmungen gelten für innerhalb der Europäischen Union von einem autorisierten Fachhändler erwor-
bene Produkte von ELAC. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen außerhalb der Europäischen Union wenden Sie
sich bitte an Ihren lokalen Händler/Distributor des jeweiligen Landes, in welchem das Produkt
erworben wurde.
II. Die folgenden Bestimmungen erweitern die Rechte des Erwerbers und beeinflussen in keiner Weise die nach der jeweiligen
Rechtsordnung zusätzlich bestehenden Rechte wie beispielsweise die Gewährleistungsrechte.
III. Aus den Garantiebestimmungen entstehen Ansprüche nur für diejenigen Erwerber, die das betreffende Produkt von einem
autorisierten Fachhändler erworben haben. ELAC betreibt ein selektives Vertriebssystem. Wird das Produkt von einem nicht
autorisierten Händler erworben, entstehen keine Garantieansprüche. Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer
bleiben davon unberührt.
IV. Die Garantie erstreckt sich auf Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel.
V. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf normalen Verschleiß, grobe Behandlung oder unsachgemäßen Ge-
brauch oder fehlerhafte Bedienung zurückzuführen sind oder auf natürliche oder übliche Abnutzungen. Die Garantie erstreckt
sich nicht auf optisch uneinheitliche Furnierstrukturen oder Verfärbungen des Furniers, da es sich hierbei um natürliches Material
handelt. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die in Verbindung mit anderen Produkten auftreten, die nicht von ELAC her-
gestellt wurden oder in sonstiger Weise durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. Auf die sachgerechte Bedienung
gemäß der den Produkten beiliegenden Bedienungsanleitung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Garantie erstreckt sich nicht
auf Mängel, die durch unsachgemäßes Aufstellen oder unsachgemäße Lagerung entstehen. Unsachgemäßes beispielsweise
das Aufstellen oder die Lagerung und feuchter Umgebung oder in einer Umgebung, in welcher das Produkt extremen Tempera-
turen und/oder Temperaturschwankungen, Oxidation oder Korrosion ausgesetzt ist. Mängel, die durch Verschütten von Flüssig-
keiten oder Nahrungsmitteln oder sonstige chemische Substanzen an die Produkte gelangen und auf sie einwirken, sind von der
Garantie ebenfalls nicht umfasst.
VI. Die Garantie erlischt, wenn ein Produkt nicht durch ELAC oder einen autorisierten Fachhändler geöffnet, verändert oder repa-
riert wird. Die Garantie erlischt, wenn die Seriennummer entfernt oder unleserlich gemacht wird.
VII. Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel werden innerhalb der Garantiefrist von ELAC oder von einem autorisierten
Fachhändler des Landes, in welchem das Produkt erworben wurde, kostenlos behoben. Dies geschieht innerhalb einer wirtschaft-
lich angemessenen Frist. Nach Ermessen von ELAC oder des autorisierten Fachhändler kann die Garantieleistung auch in einem
Austausch des betroffenen Produkts erfolgen. Soweit baugleiche Produkte nicht mehr verfügbar sind, kann ein Austausch in Form
eines anderen Produkts erfolgen, welches der gleichen Preis- und Qualitäts-Klasse entspricht, wenn dies unter Berücksichtigung
der Interessen des Erwerbers für diesen zumutbar ist.
Das Eigentum der ausgetauschten Ersatzteile oder der ausgetauschten Produkte geht auf ELAC über.
VIII. Eine Bemängelung muss innerhalb der Garantiezeit gegenüber ELAC (ELAC Electroacustic GmbH, Fraunhoferstraße 16, 24118
Kiel) oder einem autorisierten Fachhändler innerhalb angemessener Frist nach Entdeckung des Mangels bekanntgegeben wer-
den. Im Garantiefall muss ELAC oder dem autorisierten Fachhändler das bemängelte Produkt und eine Kopie des Original-Kauf-
belegs übergeben oder zugesandt werden. Aus diesen Belegen müssen sich folgende Informationen ergeben:
a) Name und Adresse des Fachhändlers, b) Datum und Ort des Kaufes, c) Artikelbezeichnung, Produkttyp und Serien-nummer.
Bei einer Zusendung des bemängelten Produkts liegt das Transportrisiko beim Anspruchsteller. ELAC übernimmt keine Versand-,
Transport, Wege- und/oder Arbeitskosten.
Zur Bearbeitung des Garantiefalles und Rücksendung etwaig reparierter oder ausgetauschter Produkte ist ebenfalls die Angabe
des Namens und der Adresse des Erwerbers erforderlich.
Informationen über die autorisierten Fachhändler erfahren Sie auch über die Homepage www.elac.de/dealers-distributors/.
Für den Fall einer Bearbeitung eines nicht unter diese Bedingungen fallenden Produktes, kann ELAC dem Anspruchsteller eine
angemessene Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
IX. Die Garantiefrist beginnt mit Auslieferung des Produkts an den erstmaligen Endkunden. Maßgeblich für den Beginn der Garan-
tiefrist ist das Verkaufsdatum auf dem von dem autorisierten Fachhändler ausgestellten Kaufbelegs. Die Garantiefrist beträgt für
Produkte der ELAC Electroacustic GmbH:
5 Jahre für passive Lautsprecher bzw. 2 Jahre für aktive Lautsprecher, Subwoofer und sonstige Elektronikprodukte.
Eine Garantieleistung bewirkt keine Verlängerung bzw. Hemmung der Garantiefrist und setzt auch keine neue Garantiefrist in
Gang.
X. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet ELAC unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht. ELAC haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig
vertraut), jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach
auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Über-
nahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei daten-
schutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten von Organen, Angestellten,
Vertretern und Erfüllungsgehilfen von ELAC. ELAC haftet nicht für Schäden, welche aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
durch den Erwerber herbeigeführt wurden.
XI. Die Herstellergarantie nach diesen Bedingungen ist die einzige Garantie, welche ELAC für ihre Produkte gewährt. Sie geht im
Fall von Widersprüchen allen sonstigen, mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen vor. - ELAC 030350
ELAC Debut Reference | www.elac.com | Seite 21