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Bosch FWI‑270 Betriebsanleitung Seite 18

Funk‑gateway
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18
de | Planung
Reichweite
Kriterien für die Reichweite:
Abbildung 4.1: Funk-Gateways und Funkteilnehmer in einem mehrstöckigen Gebäude mit Zwischenwänden
Eine Funkverbindung darf eine Länge von 20 m nicht überschreiten. Die Verbindung zu
anderen Funkteilnehmern, in derselben Funkzelle, sollte hierbei nicht mehr als eine Wand
durchdringen.
Maximal zulässige Verteilung für Projektierung über mehrere Stockwerke:
Abbildung 4.2: Funk-Gateways und Funkteilnehmer über fünf Stockwerke mit Zwischenwänden
Abbildung 4.3: Funk-Gateways und Funkteilnehmer in einem mehrstöckigen Gebäude ohne Zwischenwände
Netzwerkdichte
Jedes Funkgerät kann mehrere Verbindungen zu den benachbarten Geräten haben. Der
Abstand zu den benachbarten Geräten muss mindestens 1,5 m betragen.
2019.10 | 2.0 | F.01U.373.488
Die maximal zulässige Anzahl von Geräten hängt von Ihrer
Brandmeldezentrale, nationalen Richtlinien und Vorschriften ab.
In Gebäuden mit kleinen Räumen und mehreren Wänden, wie Hotels und Büros, kann eine
Funkzelle über eine maximale Entfernung von 120 m verteilt werden.
20 m
20 m
Eine Funkzelle kann über höchstens fünf Stockwerke betrieben werden, wobei sich das
Funk-Gateway im mittleren Stock befinden muss.
In Gebäuden ohne Hindernisse, wie z. B. großen Hallen, ist eine maximale Ausdehnung
der Funkzelle bis zu 180 m möglich.
30 m
30 m
20 m
20 m
30 m
30 m
Betriebsanleitung
Funk-Gateway
20 m
20 m
Floor +2
40 m
Floor +1
80 m
Floor 0
120 m
Floor -1
80 m
Floor -2
40 m
30 m
30 m
Bosch Sicherheitssysteme GmbH

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