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HORI Thermo 40 Montageanleitung Seite 27

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Nur eine sachgemäße Montage, Bedienung und Wartung des Produkts lassen seinen zufriedenstellende sicheren und langjährigen Betrieb gewährleisten.
I.
ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
1. Die Garantie gilt im Landesgebiet von Deutschland und trifft auf die in Po-
len erworbenen und montierten Produkte der Gesellschaft „WIŚNIOWSKI"
spółka z o.o. S.K.A.- im Weiteren „Hersteller" - zu.
2. Die sich aus der Garantie ergebende Haftung betrifft ausschließlich pro-
duktinterne Fehler der in überdachten, trockenen und gelüfteten Räumen
aufbewahrten und gelagerten, unter gewöhnlichen Umweltbedingungen
montierten Produkte. Die Garantie umfasst keine während des durch die
Verkaufsstelle, den Kunden oder Dritte veranstalteten Transports entstandene
Beschädigungen.
3. Eine Grundlage für die Geltendmachung der sich aus der Garantie erge-
benden Ansprüche stellen ein Kaufbeleg sowie eine korrekt und vollständig
ausgefüllte (durch die Verkaufsstelle ausgestellte) Garantiekarte dar. Zusätz-
lich bei Toren mit Antrieben, nach Vorlage eines korrekt ausgefüllten Tor-Be-
richtbuches samt Nachweis der Durchführung regelmäßiger kostenpflichtiger,
technischer Wartungsarbeiten durch den Hersteller oder der durch den Her-
steller empfohlenen Servicewerkstatt.
4. Die Reklamationen werden an der Stelle angenommen, an der das jeweilige
Produkt erworben wurde. In Ausnahmefällen (z.B. Auflösung der Verkaufs-
stelle) beim Hersteller.
5. Die Reklamation sollte unverzüglich (nicht später als nach 14 Tagen) nach
Feststellung des Fehlers oder des durch diesen Fehler bewirkten Mangels
in Schriftform vorgelegt werden. Offenkundige Fehler müssen vor der Pro-
duktmontage gemeldet werden. Die Anwendung eines fehlerhaften Produkts
ist angesichts einer Gefährdung für den und angesichts unbegründeter Stei-
gerung der Instandsetzungskosten untersagt. Der Hersteller haftet für keine
infolge der Verwendung eines fehlerhaften oder beschädigten Produkts ent-
standenen Fehler.
6. Der Hersteller haftet für keine Schäden an den Vermögensgegenständen des
Kunden, die kein Garantiegegenstand sind.
II. GARANTIEZEITRAUM
Auf die sachgemäße Funktion des Produkts wird eine Garantie für den Zeitraum
von 2 Jahren ab Erwerbsdatum, jedoch nicht länger als 2 Jahre und 6 Monate ab
dem im Typenschild angegebenen Herstellungsdatum, und unter der Bedingung
einer mit der Montage- und Bedienungsanleitung übereinstimmenden und bestim-
mungsgemäßen Montage und Betrieb, erteilt.
GARANTIEZEITRAUM - ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
Dem Garantieschutz unterliegen keine Scheiben in den Fenstern, Alu-Licht-
bänder, Alu-Profile sowie Elemente, die aufgrund ihrer Funktion oder Werk-
stoffmerkmale (z.B. Batterien, Dichtungen usw.) einem schnelleren durch den
Betrieb bedingten Verschleiß unterliegen können.
Die Garantie auf die in den Aluminium- und Stahltüren und Aluminium- und
Stahlfenstern eingesetzten Scheiben wird auf einen Zeitraum von 5 Jahren
erteilt und betrifft die Dichte von Verbundscheiben, die Aufrechterhaltung der
adhäsiven Eigenschaften von Mehrscheiben (außer dem Randstreifen mit ei-
ner Breite von 100 mm vom Scheibenrand und von den Öffnungsrändern).
Die Garantie trifft auf keine durch extern, mechanisch oder thermisch bewirk-
ten Scheibenbrüche zu.
III. GARANTIELEISTUNGEN
1. Im Garantiezeitraum werden alle durch festgestellteWerkstofffehler oder Pro-
duktionsfehler bedingten Produktmängel behoben.
2. Der Hersteller verpflichtet sich das mangelhafte Produkt nach seinem Ermes-
sen instand zu setzen oder den Erwerbspreis für dieses Produkt zu senken
oder das Produkt gegen ein neues auszutauschen.
3. Bei notwendigem Austausch der Baugruppen, die der Hersteller bei seinen
Unterlieferanten zu beziehen hat, kann sich der Instandsetzungszeitraum des
Produkts verlängern.
4. Wenn die Produktinstandsetzung Höhenarbeiten in einer Entfernung von 2
m ab dem Erdboden bedarf, stellt die reklamierende Partei einen sicheren
Zugang des Serviceteams an das Produkt sicher.
5. Die ausgetauschten Teile gehen in Eigentum des Herstellers oder der durch
den Hersteller bevollmächtigten Servicefirma über.
Garantieleistungen bleiben aus:
1. Bei den während der Lagerung, Montage oder des nicht bestimmungsgemä-
ßen Betriebs der Erzeugnisse entstandenen mechanischen Beschädigungen.
2. Bei einer durch eine inkompetente Person vorgenommenen Montage** und
einer mit der Montage- und Bedienungsanleitung nicht übereinstimmenden
Montage oder mangels der Durchführung der in der Montage- und Bedie-
nungsanleitung beschriebenen Wartungsarbeiten.
3. Bei einer der Montage- und Bedienungsanleitung des Produkts nicht überein-
stimmenden Bedienung oder beim Betrieb eines defekten Produkts.
Technische Beschreibung
IIiO/HORI/05/2015/ID-95503
Montageanleitung – Thermo 40
EIN DANKENSCHÖN FÜR IHRE WAHL VON WIŚNIOWSKI
4. Bei Außeneinflüssen wie: Feuer, Wasser, Salze, Laugen, Säuren, organische
esterhaltige Lösungsmittel, Alkohole, Aromastoffe, Glykolether oder chlorhal-
tige Kohlenwasserstoffe sowie andere aggressiv wirkende chemische Stoffe
(z.B. Zement, Kalk, Reibmittel und Reinigungsmittel, die Materialmängel oder
Risse bewirken) oder bei anormalen Wetterbedingungen, Naturkatastrophen
oder Schicksalsschlägen.
5. Bei Störungen im Betrieb des Steuerungsgerätes, die durch ein aus den in der
Nähe aufgestellten Strom- oder Funkgeräten kommendes starkes Magnetfeld
bewirkt wurden.
6. Bei den durch den Benutzer oder durch den Hersteller dazu nicht bevoll-
mächtigte Personen ausgeführten Umbauarbeiten oder konstruktionstechni-
schen Veränderungen.
7.
Bei Instandsetzungsarbeiten, die durch inkompetente** oder durch den Her-
steller nicht dazu bevollmächtigte Personen ausgeführt wurden.
8. Bei durch den Hersteller nicht schriftlich genehmigter Anwendung von Ersatz-
teilen oder Zusatzgeräten anderer Hersteller als die des Herstellers.
9. Bei der Nichtausführung der in der Montage- und Bedienungsanleitung fest-
gelegten Maßnahmen, die der Benutzer des Produkts selbst und auf eigene
Kosten vorzunehmen hat.
10. Anwendung eines Einbautors in einer Umgebung mit einem anderen Kor-
rosionsgrad als C1, C2, C3 (nach PN-EN ISO 12944-2 und PN-EN ISO
14713).
11. Bei Verformung der Paneele (Sektionen/Segmente) am Sektionaltor auf-
grund ihrer durch Temperaturunterschiede im Außen- und Innenbereich be-
wirkter Dehnung.
12. Bei einer den Regeln der Baukunst und Bautechnik zuwider ausgeführten
Montage.
13. Bei aufgrund unsachgemäßer Aufbewahrung oder Lagerung des Produkts
entstandenen Beschädigungen.
IV. SCHLUSSBEMERKUNGEN
1. Dem Produkt wurde die Montage- und Bedienungsanleitung und eine Garan-
tiekarte, und bei Toren mit Antrieben zusätzlich ein Berichtsbuch, beigelegt.
2. Die Kosten der Instandsetzung der nicht in die Garantieleistungen fallenden
Fehler und Mängel trägt die Partei, die den Herstellerservice bestellt.
3. Bei einer notwendigen Übergabe der Baugruppe zu einer Begutachtung bei
dem Lieferanten kann der Untersuchungszeitraum der Reklamation verlängert
werden.
4. Die Bestimmungen der vorliegenden Garantie schließen, schränken und he-
ben keine sich aus der Unstimmigkeit des Produkts mit dem Vertrag ergeben-
den Berechtigungen des Käufers aus.
5. Sonstige Parameter der Produkte, die im Inhalt der Garantiebedingungen
nicht beschrieben worden sind, wurden in den Preislisten der jeweiligen
Produktgruppe in der Beschreibung ihrer standardmäßigen Ausführung be-
stimmt.
*
– Korrosionsgrad der Umgebung nach PN-EN ISO 14713,
** – Qualifizierte Person – eine Person, die über entsprechende Anleitungen
verfügt, entsprechend geschult wurde, über Qualifikationen verfügt, die sich
aus ihrer Kenntnis und Praxiserfahrung ergeben, und die eine sachgemäße
und sichere Montage gewährleisten kann.
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