3.0 ZERTIFIZIERUNG
3.1
Standards
HINWEIS
Wenn das QuickFlight-Freifallgerät außerhalb seines Herkunftslands
weiterverkauft wird, müssen die Nutzungs-, Service-, Wartungs- und
Reparaturanweisungen in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung
gestellt werden.
Das QuickFlight- und das QuickFlight XL-Freifallgerät können als Kletter-/
Abstiegs-/Freifallsystemgeräte nur zusammen mit anderen Komponenten
benutzt werden. Das Gerät wird für den Gebrauch so lange als nicht geeignet
erachtet, bis sichergestellt ist, dass das gesamte System die Vorgaben der
jeweiligen regionalen, landesrechtlichen und bundesrechtlichen Richtlinien/
Normen erfüllt.
Die Freifallgeräte QuickFlight und QuickFlight XL erfüllen die EU-Richtlinie
2016/425 und stimmen mit folgenden geltenden Sicherheitsvorschriften überein:
AS/NZS 1891: Industrielle Absturzsicherungssysteme und -geräte –
Teil 3: Absturzsicherungsgeräte
CSA Z259.2.3-99: Abstiegskontrollgeräte
EN 341: 2011 Klasse 1A: Persönliche Absturzschutzausrüstung gegen
Stürze aus der Höhe – Abseilgeräte
Drittanbieter-getestet bis 10 x Klasse A
ANSI/ASSE Z359.4: Sicherheitsanforderungen für unterstützte Rettungs-
und Selbstrettungssysteme, Untersysteme und Komponenten.
EN 360:2002: Persönliche Absturzschutzausrüstung gegen Stürze aus
der Höhe – Sturzsicherung mit Rückzugsfunktion
Abschnitt 4.5: maximale Kraft < 6 kN für eine Tragkraft von 130 kg
EU-Konformitätserklärung
Die EU-Konformitätserklärung kann auf dieser Website heruntergeladen
werden:
https://headrushtech.com
Zuständige Stelle zur Kontrolle der Fertigung dieser PSA:
TÜV SÜD Product Service GmbH
Ridlerstraße 65
80339 München, Deutschland
Benannte Stelle für die Durchführung der CE-Prüfung:
TÜV SÜD Product Service GmbH
Ridlerstraße 65
80339 München, Deutschland
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headrushtech.com | +1-720-565-6885