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Beschränkte Herstellergarantie - Nokia 1999 Benutzerhandbuch

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Beschränkte Herstellergarantie
Beschränkte Herstellergarantie
Für bestimmte Länder Europas und Afrikas
Diese beschränkte Herstellergarantie von Nokia Mobile Phones gilt für be-
stimmte Länder der Zonen Europa und Afrika, sofern keine gesonderte Ga-
rantie vor Ort besteht. Gemäß den nachfolgenden Vertragsbestimmungen
garantiert Nokia Mobile Phones Ltd. („Nokia") in Bezug auf Material, Kon-
struktion und Ausführung die Mängelfreiheit dieses NOKIA-Gerätes („Ge-
rät") zum Zeitpunkt des Erstkaufs:
1. Diese beschränkte Herstellergarantie gilt für den Enderwerber des Geräts
(„Kunde"). Gesetzliche Ansprüche des Kunden oder Ansprüche des Kunden
gegenüber dem Verkäufer/Händler des Gerätes werden hierdurch weder
ausgeschlossen noch beschränkt.
2. Die Garantiefrist beträgt zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt des Er-
werbs des Geräts durch den Erstkunden. Im Falle des Weiterverkaufs oder
anderweitigen Wechsels des Eigentümers/Verwenders läuft die Garantie für
die noch verbleibende Zeit der Frist von zwölf Monaten weiter. Im Übrigen
bleibt sie unberührt. Diese beschränkte Herstellergarantie ist nur gültig und
durchsetzbar in den folgenden Ländern: Bosnien, Bulgarien, Kroatien, Zy-
pern, Tschechische Republik, Estland, den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union, Ungarn, Island, Israel, Lettland, Litauen, Makedonien, Malta, Norwe-
gen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slovenien, Schweiz und Türkei.
3. Während der Garantiezeit werden mangelhafte Geräte nach alleiniger
Wahl Nokias entweder durch Nokia oder den autorisierten Kundendienst
repariert bzw. ersetzt. Der Kunde erhält von Nokia entweder das reparierte
Gerät oder ein funktionsfähiges Ersatzgerät zurück. Ausgetauschte Teile
oder Ausstattungsteile gehen in das Eigentum von Nokia über.
4. Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es keine verlängerte bzw. erneute
Garantiefrist.
5. Diese beschränkte Garantie gilt nicht für bemalte Abdeckungen oder an-
derweitig personalisierte Teile. In Fällen, bei denen die SIM-Netzverriege-
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lung zu öffnen oder zu verschließen ist, wird Nokia den Kunden vor
Reparatur bzw. Ersatz des Gerätes zunächst bitten, sich wegen des Öffnens
bzw. Verschließens der SIM-Netzverriegelung an den Netzbetreiber zu
wenden.
6. Diese beschränkte Garantie gilt nicht für normale Abnutzungserschei-
nungen. Des Weiteren kommt diese beschränkte Garantie nicht zum Tra-
gen, wenn
a) der Mangel auf Missachtung der Bedienungsanleitung, unsachgemäße
Behandlung, Nässe, Feuchtigkeit oder extreme Wärme- bzw. Klimabedin-
gungen bzw. kurzfristige Schwankungen entsprechender Einflüsse oder auf
Korrosion, Oxidation, unbefugte Eingriffe bzw. Anschlussversuche, unbe-
fugtes Öffnen bzw. Reparieren, Reparaturversuche mit nicht zugelassenen
Ersatzteilen, Fehlbedienung, unsachgemäße Installation, Unfälle, Naturge-
walten, Verschütten von Nahrungsmitteln oder Getränken, chemische Ein-
wirkung oder andere äußere Einwirkungen, auf die Nokia keinen Einfluß
nehmen kann, zurückzuführen ist (u.a. sind Mängel an Verbrauchsteilen
wie z.B. Batterien und Akkus, die zwangsläufig eine nur begrenzte Lebens-
dauer haben, sowie Beschädigungen der Antenne ausgenommen), es sei
denn der Mangel beruht unmittelbar auf einem Material-, Konstruktions-
oder Fabrikationsfehler;
b) der Kunde den Mangel nicht binnen dreißig (30) Tagen nach Auftreten
innerhalb der Garantiezeit bei Nokia oder dem autorisierten Kundendienst
geltend macht;
c) das Gerät nicht binnen dreißig (30) Tagen nach Auftreten des Mangels
innerhalb der Garantiezeit bei Nokia oder dem autorisierten Kundendienst
eingereicht wird;
d) die Seriennummer, Zusatzcodenummer oder IMEI-Nummer des Geräts
entfernt, abgekratzt, durchgestrichen oder verändert wurde bzw. unleser-
lich ist;
e) der Mangel durch eine defekte Funktion im Funknetz verursacht wurde;
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2001 Nokia Mobile Phones. All rights reserved.

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