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Funkgesteuerter Wecker RC153 Radio-controlled Analog Alarm Clock RC153 Bedienungsanleitung / Garantie Instruction Manual / Guarantee...
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Inhalt: 1. Sicherheitshinweise 2. Produkteigenschaften 3. Technische Daten 4. Lieferumfang 5. Funktechnologie 6. Inbetriebnahme 7. Weckfunktionen 8. Beleuchtung 9. Batteriewechsel 10. Mögliche Störquellen für den Funkempfang 11. Hinweise zum Umweltschutz 12. Reinigung Liebe Kundin, lieber Kunde! Vielen Dank für den Kauf dieses Funkweckers. Sie besitzen nun einen funkgesteuerten Wecker, der Ihnen zuverlässig die präzise Zeit anzeigt und Sie auf die Sekunde genau weckt.
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1. Sicherheitshinweise Bitte lesen Sie sich diese Anleitung vor der ersten Inbetriebnahme kom- plett und sorgfältig durch, damit Sie von allen Funktionen profitieren können. Bewahren Sie diese Anleitung zum späteren Nachlesen auf, da diese Bedienungsanleitung auch den Garantieschein enthält. Verwendungszweck Dieses Gerät ist nur zum Gebrauch als Funkwecker ausgelegt.
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Nehmen Sie die Batterie aus dem Gerät heraus, wenn diese verbraucht 5. Funktechnologie ist oder Sie das Gerät länger nicht benutzen. So vermeiden Sie Schäden, Funktechnologie ist die modernste Form der Zeitübermittlung. Eine die durch Auslaufen entstehen können. Weitere Hinweise und Erläute- Funkuhr geht bei guten Empfangsbedingungen sehr genau und muss rungen finden Sie in dieser Bedienungsanleitung.
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Alarm unterbrechen (Weckwiederholung) öffentlichen Sondermüll- bzw. Batteriesammelstelle ab. Verbrauchte Bat - terien niemals öffnen, kurzschließen oder ins Feuer werfen. Bitte verwen - Drücken Sie den Knopf (4) oben am Gehäuse des Weckers. Der Alarm wird für ca. 4–5 Minuten unterbrochen und ertönt dann erneut. Die den Sie eine neue Batterie des Typs 1,5 V Mignon.
11. Hinweise zum Umweltschutz Table of contents: Entsorgung von Verpackungsmaterialien 1. Safety information Verpackungsmaterialien sind Rohstoffe und somit wieder verwertbar. 2. Product features Bitte führen Sie diese im Interesse des Umweltschutzes einer ordnungs- 3. Technical data gemäßen Entsorgung zu! Ihre kommunale Verwaltung informiert Sie 4.