TER CESKA s.r.o.
3. Sicherheit
Ihre Funkfernsteuerung dient zum Fernbedienen Ihrer Maschinen und Anlagen. Jegliche ohne schriftliche Genehmigung der
Firma TER CESKA vorgenommenen Veränderungen, Um- bzw. Ausbauten der Systeme können den Verlust der Garantie und
Gewährleistungsansprüche zur Folge haben.
Der Hersteller kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die aus der Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
resultieren.
3.1. Wichtige Überlegungen hinsichtlich der Installation
ALLE PERSONEN, DIE MIT DIESER FUNKFERNSTEUERUNG MASCHINEN UND ANLAGEN BEDIENEN, MÜSSEN FÜR DIE
ARBEITEN AN DEN FERNGESTEUERTEN MASCHINEN UND ANLAGEN GESCHULT UND UNTERWIESEN SEIN UND DIE IN
DIESEM HANDBUCH VORGEGEBENEN ANWEISUNGEN BEFOLGEN.
VOR INBETRIEBNAHME DER FUNKFERNSTEUERUNG MUSS DIESE ANLEITUNG GELESEN UND VERSTANDEN WORDEN SEIN.
ALLE ANLAGEN MÜSSEN DEN HAUPTSCHALTER HABEN.
VOR MONTAGE-, WARTUNGS- UND REPARATURARBEITEN UNTERBRECHEN SIE IMMER DIE SPANNUNGSVERSORGUNG!
ALLE ANLAGEN MÜSSEN DIE AKUSTISCHE ANZEIGE ODER OPTISCHE SIGNALWESEN HABEN.
ALLE BEWEGLICHE ANLAGEN MÜSSEN DIE BREMSE HABEN.
NIEMALS STÖREN SIE MIT DER FLEX EX FUNKFERNSTEUERUNGEN DIE MAGNETISCHE BEFESTIGUNGSSYSTEME.
3.2. Allgemeines
Funkgesteuerte Fördertechnikanlagen arbeiten in verschiedenen Richtungen. Kräne, Hebezeuge, Hebevorrichtungen und
andere Materialtransporteinrichtungen können groß sein und mit hoher Geschwindigkeit arbeiten. Die Anlage wird oft in
Bereichen betrieben, in denen Personen in nächster Nähe von Materialtransporteinrichtungen arbeiten. Der Bediener muss
jederzeit größte Vorsicht walten lassen. Arbeitnehmer müssen ständig wachsam sein, um Unfälle zu verhüten. Die folgenden
Empfehlungen wurden einbezogen, um zu zeigen, dass Verletzung oder Sachschaden vermieden oder sogar ein Leben
gerettet werden kann, wenn vorsichtig und durchdacht gehandelt wird.
3.3. Personen mit Befugnis für den Betrieb von funkgesteuerten Kräne
Nur ausreichend geschulten Personen, die vom Management benannt werden, darf es erlaubt werden, funkgesteuerte
Anlagen zu bedienen.
Funkgesteuerte Kräne, Hebezeuge, Hebevorrichtungen und andere Materialtransporteinrichtungen sollten nicht von
Personen betrieben werden, die nicht in der Lage sind, die für den Betrieb der Anlage relevanten Zeichen, Hinweise und
Betriebsanweisungen zu lesen bzw. zu verstehen.
Funkgesteuerte Anlagen dürfen nicht von Personen bedient werden, deren Sehvermögen oder Gehör beeinträchtigt ist, die
an einer Erkrankung oder Krankheit leiden, Medikamente einnehmen, welche zum Verlust der Kontrolle über Anlagen führen
können, oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen.
3.4. Sicherheitsinformationen und empfohlene Schulung für Bediener
Jeder, der für die Bedienung von funkgesteuerten Anlagen geschult ist, muss mindestens die folgenden Kenntnisse und
Fertigkeiten besitzen, bevor er die funkgesteuerte Anlage benutzt.
Der Bediener muss:
Kenntnisse über Gefahren im Zusammenhang mit der Anlagenbedienung haben
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Flex EX2
WARNUNG
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Bedienungsanleitung
März 2020