Brandrest und Explosionsrisiko informiert. Für die Folge von Bränden und Explosionen wird vom Hersteller
keine Gewähr übernommen.
33. Erfassungselemente und Rohre dürfen nur nach Zulassung des Herstellers am Absaugsystem angebracht
werden. Fahrbare Absaugsysteme dürfen nicht mit/am Erfassungselement bewegt werden. Es herrscht
Kippgefahr.
34. Das Absaugsystem ist nicht gemäß ATEX 94/9/EG konzipiert, sofern nicht explizit ausgewiesen. Es liegt keine
Zoneneinteilung vor. Hinweis: Aerosole (Staub-Luftgemische) können unter gewissen Bedingungen explosive
Gemische bilden. Die Verantwortung des Beriebes des Absaugsystems und der Erstellung des
Explosionsschutzdokuments liegt gemäß ATEX 1999/92/EG beim Betreiber. Ob das gelieferte Absaugsystem
gemäß ATEX 94/9/EG ausgeführt ist, entnehmen Sie bitte dem Typenschild bzw. den Hinweisen auf den
Zeichnungen, Ersatz- und Verschleißteillisten. Die genaue ATEX Bezeichnung entnehmen Sie bitte dem
Deckblatt der Betriebsanleitung und/oder unseremTypenschild.
35. Ein Absaugsystem gemäß ATEX darf ausschließlich im EX-freien Raum aufgestellt und betrieben werden.
Entlastungsöffnungen/-flächen dürfen nicht verdeckt sein, so dass Druck und Flammen gefahrlos austreten
können. Rückstoßkräfte des Absaugsystems sind bauseitig abzusichern. Das Betreten des bauseitig
auszuweisenden Gefahrenbereiches ist zu verhindern. Ein gefahrloses Entweichen von Gas aus den
Anlagenkomponenten ist bauseitig sicherzustellen.
36. Beim Betreiben eines Absaugsystems mit Wasser (Nassabscheider) sind entsprechende Vorschriften
einzuhalten (BGR 109 für die Aluminiumstaubabsaugung bzw. die 42. Verordnung des
Bundesimmisssionschutzgesetztes bei Abluftanlagen etc.).
37. Das im Absaugsystem verwendete Wasser ist kein Trinkwasser. Wir empfehlen den Einsatz eines
Rückschlagventils, sowie die Beachtung der DIN 806 und DIN 1717.
38. Der Schallpegel des Absaugsystems beträgt max. 80 dB(A), sofern nicht separat ausgewiesen. Jedes
Absaugsystem wird vor Versand geprüft und gemesssen gemäß Protokoll. Da der Wert je Umgebung
abweichen oder variieren kann, sind vom Betreiber der max. zulässige Wert des Absaugsystems
sicherzustellen und ggf. Maßnahmen zu treffen.
39. Das Absaugsystem wird in Schutzart IP54 ausgeliefert, sodern nicht anders angegeben.
40. Das Absaugsystem wird als prozesstechnische Komponente kategorisiert und fällt nicht unter die
Anforderungen der Ökodesing-Richtlinie 1253/2014/EG.
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