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ABSAUGWERK R MD serie Betriebsanleitung Seite 8

Rauchfilter
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darf nur in geeigneter Verpackung stattfinden. Das Absaugsystem darf nur an den vorgesehenen
Ringschrauben (gemäß DIN 580) angehoben werden. Andere Befestigungspunkte sind unzulässig -
Verletzungsgefahr.
18. Die Lagerung des Absaugsystems darf nur stehend und auf einem sauberen, trockenen, ebenen und
tragfähigen Untergrund erfolgen
19. Leitern und andere Gegenstände dürfen nicht an das Absaugsystem gelehnt werden. Es besteht Kippgefahr.
20. Der Untergrund muss vor der Anlagenaufstellung auf Gewicht und Beschaffenheit geprüft werden. Am
Aufstellplatz müssen die notwendigen Anschlüsse gegeben sein. Standfüße/Gabelataplerlaschen sind am
Untergrund zu verdübeln.
21. Eventuell benötigter Stahlbau (inkl. statische Berechnung), Fundament oder Bodenarbeiten zu Aufstellung des
Absaugsystems sind kundenseitig zu erbringen.
22. Erdnungs-/Blitzeinrichtungen sowie Potentialausgleich als auch evlt. notwendige Schall- und
Wärmeschutzeinrichtungen, Funken-/Feuerlösch- und/oder Explosionsschutzeinrichtungen, Abluftmessungen
und evtl. behördliche Zulassungen sind bauseitig zu erbringen.
23. Das Betreiben eines defekten Absaugsystems ist unzulässig. Bitte überprüfen Sie das Absaugsystems täglich
auf eventuelle Schäden.
24. Staubablagerungen am Absaugsystem (innerhalb und außen) sind sofort zu beseitigen.
25. Die Drehrichtung des Motors ist vor Inbetriebnahme mit dem angebrachten grünen Drehrichtungspeil
abzugleichen. Sollte kein grüner Pfeil angebracht sein, darf das Absaugsystem nicht in Betrieb genommen
werden. Die Drehrichtung des Motors darf für max. 2-3 Sekunden getestet werden, da der Motor bei falschen
Drehrichtung sonst bschädigt werden kann.
26. Die Revisionstüre/-deckel und die Staubsammelvorrichtung dürfen während des Betriebes oder einer
Abreinigung nicht geöffnet werden. Hier besteht die Gefahr, dass gesundheitsgefährdende Partikel in die
Umgebungsluft gelangen können. Bitte schalten Sie nach der Nachreinigung den Hauptschalter aus und warten
5 Minuten. Nun können Sie die Revisionstüre/-deckel und die Staubsammelvorrichtung öffnen. Tragen Sie
entsprechende Schutzkleidung.
27. Instandhaltungs-/Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich an strom- und drucklosen Anlagenkomponenten mit
still stehendem Ventilatorlaufrad und abgeschalteter Abreinigung in einer nicht explosiven Umgebung
durchgeführt werden, da sonst die Gefahr schwerer Verletzungen besteht!
28. Dem Hersteller des Absaugsystems sind nicht immer detailliert alle Einzelheiten der Anwendung bekannt. Diese
Betriebsanweisung ist um die Anweisungen des Betreibers zu erweitern (z.B. beim Absaugen von
gesundheitsgefährdenden Partikeln).
29. Der Betreiber hat zu vermeiden, dass Zündquellen in das Absaugsystem gelangen können, da das Einsaugen
von Zündquellen das Explosions- und Brandrisiko steigern kann.
30. Bei Vermutung eines Anlagenbrandes (z.B. Filterbrand), muss das Absaugsystem sofort am Hauptschalter
ausgeschaltet werden. Das Öffnen von Revisionstüre/-deckel und Staubsammelvorrichtung ist zu unterlassen.
Alle Saug- und Abluftklappen sind zu schließen. Beachten Sie werksinterne Vorschriften im Brandfall.
31. Ein Zyklon kann aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften zwar glimmende Partikel und Funken
abscheiden, der Hersteller gewärt jedoch hiermit keinen Explosions- und Brandschutz. Eine Funkenerkennung
mit passender Löschmitteleindüsung kann vom Hersteller gerne angeboten werden. Hiermit kann das
Brandrisiko minimiert, jedoch nicht komplett ausgeschlossen werden. Der Hersteller übernimmt keine Haftung
für Schäden eines Brandes am Absaugsystem. Dem abgesaugten Medium entsprechende Löschmittel sind
bereitzuhalten.
32. Der Kunde wurde über die Einsatzmöglichkeit und Funktion einer Funkenerkennung mit Löschmitteleindüsung
als auch weiterer möglicher Brandschutz- sowie Explosionsschutzmaßnahmen und das bestehende Brand-,
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