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Sicherheitshinweise - Absaugwerk R Md Serie Betriebsanleitung

Rauchfilter
Inhaltsverzeichnis

Sicherheitshinweise

Nachfolgende Sicherheitshinweise sind zwingend zu beachten und einzuhalten, um die Sicherheit für Personen, die
Maschinen und die Umgebung zu gewährleisten. Beschädigungen von Anlagenkomponenten sind zu vermeiden.
Sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche entfallen bei Nichtbeachtung der folgenden Hinweise:
Dieses Symbol zeigt auf, dass bei Nichtbeachtung Verletzungen von Personen, sowie Sachschäden
entstehen können!
1.
Ware ist in Anwesenheit des Frachtführers auf äußere Beschädigungen zu überprüfen. Nachträgliche
Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
2.
Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist zwingend erforderlich.
3.
Die internen Arbeits- und Betriebsanweisungen des Betreibers sind ergänzend zur Betriebsanleitung zwingend
zu beachten!
4.
Ausschließlich eingewiesenes und geschultes Personal ist zum Betreiben der gelieferten Waren angewiesen.
Bewahren Sie diese Betriebsanleitung gut und für jeden Bediener jederzeit zugänglich auf.
5.
Nur mit Original Zubehör- und Ersatzteilen bewahren Sie die Garantie- und Gewähleistungsansprüche.
Fremdteile verursachen Gefahrensituationen und halten den Belastungen nicht dauerhaft stand.
6.
Die Wartung darf ausschließlich durch vom Hersteller beauftragte Fachkräfte durchgeführt werden.
7.
Sämtliche Komponenten sind gemäß den gelltenden Vorgaben, mindestens jedoch 1 x jährlich zu warten. Die
genauen Wartungsintervalle können beim Hersteller erfragt werden. Die Ansprüche auf Gewährleistung und
Garantie entfallen ohne Wartung.
8.
Die Zuständigkeiten bzgl. der Bedienung der Komponenten liegt in der Verantwortung des Kunden und ist
bauseitig festzulegen.
9.
Das Absaugsystem ist ausschließlich für die im Auftrag festgelegte Verwendung ausgelegt. Die
Anlagenkomponenten sind für rieselfähige, trockene Stäube mit einer Korngröße >1µ berechnet, sofern nicht
anders im Auftrag angegeben. Die Gewähr für die Funktion wird bei nassen, klebrigen, öligen Medien nicht
übernommen. Bei nicht sachgemäßem Einsatz entfallen sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
Der Hersteller übernimmt ebenfalls keine Gewähr auf die Funktion und eventuell entstehende Gefahren.
10. Mit dem Absaugsystem verbundene Teile dürfen nicht verändert oder demontiert werden. Es besteht die Gefahr
einer mechanisch/elektrisch verursachten Verletzung, aufgrund bewegter und unter Strom stehender Teile.
Ebenfalls entfallen sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche.
11. Die notwendige betriebliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Atemschutz etc.) ist zu
tragen.
12. Das Absaugsystem ist bei Gefahr über den Stecker oder den Hauptschalter sofort stromlos zu schalten.
13. Der Ausblasbereich des Absaugsystems sollte nicht zugänglich sein. Hier besteht Gefahr durch mögliche
Feinstäube und Partikel.
14. Im Umgang mit gesundheitsgefährdenden Medien im Anlagenumkreis ist das Essen und Trinken nicht gestattet.
15. Die gesammelten Medien (Staub, Späne, Flüssigkeiten) sind gemäß den ortsüblichen Vorschriften zu
entsorgen. Auskunft hierüber erhalten Sie beim zuständigen Landratsamt.
16. Das Absaugsystem ist zwischen -10 und +40 °C zu betreiben und vor Erschütterungen, Stößen, starker
Sonneneinstrahlung (Wetterschutzdach bei Aufstellung im Freien), sowie Spritzwasser zu schützen.
17. Der Transport des Absaugsystems hat nur mit sauberen oder ohne Filter zu erfolgen. Dies dient dem Schutz
der Umgebung vor feinen Partikeln. Erschütterungen des Absaugsystems sind zu vermeiden. Der Transport
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