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Bedienung Und Steuerung; Allgemeine Hinweise - Strautmann PP 1207 Betriebsanleitung

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Bedienung und Steuerung

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Jede Person, die sich mit Bedienung, Wartung und Reparatur der Portalpresse
befasst, muss diese Bedienungsanleitung vor Arbeitsbeginn gründlich gelesen und
verstanden haben.

Allgemeine Hinweise

5.1
Arbeiten an der Portalpresse dürfen nur von geschultem und/ oder eingewiesenem
Personal durchgeführt werden. Bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch können
Gefahren für Leib und Leben, für die Portalpresse und damit verbundene Anlagen, für
die effiziente Arbeit der Portalpresse entstehen. Die Einrichtungen dürfen nur zu dem
Zweck verwendet werden, der vom Hersteller bestimmt oder üblich ist.
Die Portalpresse darf nur von autorisierten, fachlich geeigneten Personen bedient
werden.
Eine fachlich geeignete Person kann aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung,
Kenntnisse und beruflichen Erfahrung sowie Kenntnis der Unfallverhütungs- und
Arbeitsschutzvorschriften die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen, ausführen und
mögliche Gefahren erkennen, wenn sie auch die erforderlichen persönlichen
Voraussetzungen für die Tätigkeit erfüllt, z.B. selbständig arbeiten kann. Um Unfälle
zu vermeiden, darf die Portalpresse immer nur in technisch einwandfreiem Zustand
betrieben werden. An der Portalpresse dürfen keine Fremdteile verwendet werden,
da sonst die Einhaltung der erforderlichen Sicherheit nicht gewährleistet ist.
Unterlassen Sie jede Arbeitsweise, die die Sicherheit an der Portalpresse
beeinträchtigt. Der Bediener ist verpflichtet, eingetretene Veränderungen an der
Portalpresse (die die Sicherheit beeinträchtigen) sofort dem zuständigen
Aufsichtsführenden zu melden. Der Bediener ist verpflichtet, bei einer die Sicherheit
der Beschäftigten beeinträchti¬genden Störung die Portalpresse sofort still zusetzen.
Die Portalpresse darf erst nach Beseitigung der Störung wieder in Betrieb genommen
werden. Es dürfen keine Sicherheitseinrichtungen demontiert oder manipuliert oder
außer Betrieb gesetzt werden.
Der Betreiber sorgt dafür, dass die Funktionsprüfung der Sicherheitseinrich¬tungen
an der Portalpresse sowohl vor der ersten als auch vor jeder weiteren neuen
Inbetriebnahme durchgeführt wird. Diese Überprüfungen müssen von eingewiesenem
Personal durchgeführt werden.
Der Betreiber stellt für das Bedienungspersonal die erforderliche
Personenschutzaus¬rüstung (PSA) zur Verfügung und sorgt dafür, dass diese auch
benutzt werden.
V 152 09 11
Rev.: END
Bedienung und
Steuerung
5-1

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Diese Anleitung auch für:

Pp 1208Pp 1208 lPp 1208 plus 70

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