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Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungs-
gemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet allein der Betreiber der
Portalpresse.

Restrisiko

2.4
Auch bei Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen verbleibt beim Betrieb der
Portalpresse ein in der Folge beschriebenes Restrisiko.
Alle Personen, die an und mit der Portalpresse arbeiten, müssen diese Restrisiken
kennen und die Anweisungen befolgen, die verhindern, dass diese Restrisiken zu
Unfällen oder Schäden führen.
Während Einricht- und Rüstarbeiten kann es notwendig sein, bauseitige
Schutzeinrichtungen zu demontieren. Dadurch entstehen verschiedene Restrisiken
und Gefahrenpotentiale, die sich jeder Bediener bewusst machen muss:
Gefahr!
Lebensgefahr durch elektrischen Schlag!
Vor allen Reparatur-, Einricht- und Wartungsarbeiten die
Portalpresse über den Hauptschalter stromlos schalten!
Die Portalpresse gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten
sichern!
Warnhinweisschild aufstellen!
Gefahr!
Lebensgefährliche Verletzungen beim Betrieb der Portalpresse!
Durch automatische Bewegungsabläufe der Portalpresse während
des Betriebs können Personen lebensgefährlich gequetscht
werden.
Vor dem Betrieb der Portalpresse ist der Bediener verpflichtet, zu
kontrollieren, dass alle Schutzeinrichtungen installiert sind und
funktionieren!
V 152 09 11
Rev.: END
Sicherheit
2-3

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Diese Anleitung auch für:

Pp 1208Pp 1208 lPp 1208 plus 70

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