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Die zulässige Anhängerlast gilt bis
zur spezifizierten Neigung und auf
Meereshöhe. Da sich die Motorleis‐
tung wegen der dünner werdenden
Luft bei zunehmender Höhe verrin‐
gert und sich dadurch die Steigfähig‐
keit verschlechtert, sinkt auch das
zulässige Zuggesamtgewicht um 10
% je 1000 m zusätzliche Höhe. Auf
Straßen mit leichten Anstiegen (weni‐
ger als 8 %, z. B. auf Autobahnen)
muss das Zuggesamtgewicht nicht
verringert werden.
Das zulässige Zuggesamtgewicht
darf nicht überschritten werden. Das
zulässige Zuggesamtgewicht ist auf
dem Typschild angegeben 3 214.
Stützlast
Die Stützlast ist die Last, die vom
Anhänger auf den Kugelkopf der
Anhängerkupplung ausgeübt wird.
Sie kann durch Veränderung der
Gewichtsverteilung beim Beladen
des Anhängers verändert werden.
Die maximal zulässige Stützlast
(55 kg)ist auf dem Typschild der
Anhängerzugvorrichtung und in den
Fahrzeugpapieren angegeben.
Immer die höchstzulässige Stützlast
anstreben, vor allem bei schweren
Anhängern. Die Stützlast sollte nie
unter 25 kg sinken.
Hinterachslast
Wenn ein Anhänger angehängt und
das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf
die zulässige Hinterachslast (siehe
Typschild oder Fahrzeugpapiere) um
maximal 60 kg, das zulässige
Gesamtgewicht darf jedoch nicht
überschritten werden. Wird die zuläs‐
sige Hinterachslast überschritten, gilt
eine Höchstgeschwindigkeit von
100 km/h.
Fahren und Bedienung
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