1.10 Besondere Gefahrenstellen
Schnelle Hubbewegungen der Heftköpfe!
Gefahr von Quetschungen!
Vor Wartungsarbeiten sicherstellen, dass die Stromversorgung abgeschaltet und gegen
versehentliches Wiedereinschalten gesichert wurde.
Anlage niemals ohne korrekt montierte Schutzabdeckungen betreiben.
1.11 Wartung und Instandhaltung, Störungsbeseitigung
Schnelle Hubbewegungen der Heftköpfe!
Gefahr von Quetschungen!
Vor Wartungsarbeiten sicherstellen, dass die Stromversorgung abgeschaltet und gegen
versehentliches Wiedereinschalten gesichert wurde.
Anlage niemals ohne korrekt montierte Schutzabdeckungen betreiben.
Nach Einstell-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten Schutzabdeckungen wieder korrekt montieren.
1.12 Bauliche Veränderungen an der Maschine
Veränderungen, An- oder Umbauten an der Maschine bedürfen der Genehmigung des Herstellers.
1.13 Reinigen der Maschine und Entsorgung
Die Funktionsfähigkeit der Maschine und eine saubere Verarbeitung der Produkte kann nur über
einen längeren Zeitraum gewährleistet werden, wenn die Maschine regelmäßig, entsprechend der
im Maschinenbau üblichen Methoden, sauber gehalten und gereinigt wird.
Mit milden, nicht scheuernden und nicht kratzenden Mitteln reinigen. Niemals aggressive Reini-
gungsmittel wie z.B. Lösungsmittel verwenden.
Besonders wichtig ist dabei die regelmäßige Beseitigung von abgeschnittenen
Papierresten und Papierstaub, da diese zum Klemmen der Maschine oder zu
erhöhtem Verschleiß in der Maschine führen können.
An der Maschine befinden sich konstruktionsbedingt blanke Metallteile. Diese sollten, vor allem
beim Einsatz der Maschine in Räumen mit erhöhter Luftfeuchtigkeit, regelmäßig mit einem schüt-
zenden Reinigungsmittel gereinigt werden.
Verwendete Stoffe und Materialien (z.B. Lösungs- und Schmiermittel) sachgerecht handhaben und
umweltfreundlich entsorgen.
1.14 Lärm der Maschine
Der von der Maschine ausgehende Schalldruckpegel, gemessen nach DIN 45635, Teil 27 über-
schreitet nicht den Wert von 81 dB(A).
Hohner Maschinenbau GmbH
Grundlegende Sicherheitshinweise
EXACT-PLUS
10/2010
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