Handbuch — Allgemeine Sicherheitshinweise
9.8 Sicherheitsvorschriften für Arbeiten an elektrischen Systemen
Der Assistent darf nicht bei geöffnetem Gehäuse betrieben werden.
Die elektrische Ausrüstung am Assistenten ist regelmäßig zu prüfen. Mängel, wie lose Verbindungen bzw.
beschädigte Kabel, müssen sofort beseitigt werden.
Der Anschluss des Assistenten an das elektrische Versorgungsnetz sowie Arbeiten an der elektrischen Aus-
rüstung dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt werden. Hierbei sind die am Auf stellungsort
geltenden Bestimmungen und Richtlinien für den Aufbau und den Betrieb elektrischer Anlagen zu berücksichtigen.
9.9 Wartung und Störungsbeseitigung
Vorgeschriebene Einstell-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten fristgemäß durchführen.
Alle Betriebsmedien, wie z. B. Druckluft, gegen unbeabsichtigte Inbetriebnahme absichern.
Wartung und Störungsbeseitigung nur durch ausgebildetes Personal.
Bei allen Wartungs- und Inspektionsarbeiten
• Assistent herunterfahren,
• Hauptschalter spannungsfrei schalten,
• ein Warnschild gegen Wiedereinschalten anbringen.
Gelöste Schraubverbindungen auf festen Sitz kontrollieren.
Nach Beendigung der Wartungsarbeiten Sicherheitseinrichtungen auf Funktion überprüfen.
9.10 Reinigen des Assistenten und Entsorgung
Verwendete Stoffe und Materialien sachgerecht handhaben und umweltgerecht entsorgen, insbesondere
• bei Arbeiten an Schmiersystemen und -einrichtungen
• beim Reinigen mit Lösungsmitteln.
9.11 Geräuschentwicklung des Assistenten
Der vom Assistenten ausgehende Dauerschalldruckpegel beträgt weniger als 50 dB(A).
Abhängig von den örtlichen Bedingungen kann ein höherer Schalldruckpegel entstehen, der Lärmschwer-
hörigkeit verursacht. In diesem Fall ist das Bedienpersonal mit entsprechenden Schutzausrüstungen oder
Schutzmaßnahmen abzusichern.
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