9.2 Sachwidrige Verwendung/Vorhersehbarer Missbrauch
•
Betreiben des Assistenten in explosiver Atmosphäre.
•
Einsatz in vibrationsgefährdeten Bereichen.
Die zulässigen Belastungen ergeben sich aus den Leistungsdaten der Einheiten (siehe Kapitel 2.2
Technische Daten) und dürfen nicht überschritten werden. Insbesondere müssen vermieden werden:
•
Schlagartige Belastungen.
•
Überlastungen durch unvorhergesehene Betriebsbedingungen.
•
Umgebungsbedingungen außerhalb der in Kapitel 2.2 Technische Daten genannten Spezifikationen.
9.3 Gewährleistung und Haftung
Aussagen und Normen gelten entsprechend dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Gewährleistungs und
Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere
der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
•
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Assistenten.
•
Unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Reinigung, Bedienung und Wartung des Assistenten.
•
Durchführen von Montage oder Wartungsarbeiten durch nicht autorisiertes Personal.
•
Betreiben des Assistenten bei defekten Sicherheitseinrichtungen, die auf nicht ordnungsgemäß ange-
brachte, nicht funktionsfähige oder demontierte Sicherheits- und Schutzvorrichtungen zurück zuführen
sind.
•
Missachten der Hinweise in den Anleitungen bezüglich Transport, Montage, Inbetriebnahme,
Betrieb, Wartung und Reinigung der Anlage.
•
Fehlerhafte Prüfparameter.
•
Eigenmächtige bauliche Veränderungen des Assistenten.
•
Öffnen des Gehäuses.
•
Einbau oder Austausch von Teilen des Assistenten unter Verwendung von Nicht-Originalbauteilen.
•
Mangelhafte Überwachung von Bauteilen, die einem Verschleiß unterliegen.
•
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen.
•
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt.
•
Betreiben der Maschine in explosiver Atmosphäre.
•
Einsatz in vibrationsgefährdeten Bereichen.
•
Einsatz in feuchter sowie stark verschmutzter Umgebung.
•
Betrieb in Räumlichkeiten mit Rauchentwicklung sowie Betriebsmittelnebel und/oder -dämpfen.
Handbuch — Allgemeine Sicherheitshinweise
51