Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
Nichtbestimmungsgemäße Verwendung des Gerätes
Fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Bedienung, Reparatur oder Wartung des Gerätes
durch nicht autorisiertes Personal
Benutzung des Gerätes im Fall von defekten, fehlerhaft angebrachten oder nicht funktio-
nierenden Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Eigenmächtige oder unzulässige Änderungen an den elektrischen Einrichtungen des Ge-
rätes durch den Betreiber
Eigenmächtige oder unzulässige mechanische Veränderungen des Gerätes durch den
Betreiber
Eigenmächtige oder unzulässige Änderung der Betriebsparameter durch den Betreiber
Verwendung nicht originaler Ersatzteile
Verwendung nicht zugelassener Werkzeuge
Verwendung nicht zugelassener Werkstoffe
Überschreitung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt
HINWEIS
Jede nichtbestimmungsgemäße Verwendung und jede bauliche Veränderung an dem Gerät, welche
durch den Betreiber herbeigeführt wird, ohne vorher eine schriftliche Genehmigung von COMET
erhalten zu haben, führen zum Erlöschen der Gewährleistung sowie der Konformitätserklärung und
befreien COMET von der Produkthaftung. Dies gilt auch für die Einstellung von Sicherheitseinrich-
tungen.
Bei genehmigten Veränderungen oder beim Einbau optionaler Ausrüstungsteile obliegt der korrekte
Einbau der benötigten Sicherheitseinrichtungen dem Betreiber.
1.4. Kontaktinformation
Bei Fragen zum Gerät wenden Sie sich bitte an folgende Kontakte unter Angabe folgender Daten:
Ihr Name und Ihre Anschrift
Ansprechpartner in Ihrem Hause
Daten vom Typenschild: Gerätetyp, Seriennummer, Artikelnummer und Baujahr
Zentrale Kontakte:
Post:
Internet:
E-Mail:
Telefon:
Fax:
COMET AG
Herrengasse 10
CH-3175 Flamatt
http://www.comet-xray.com
info@comet.ch
+41 31 744 9000
+41 31 744 9090
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