1.8 Nationale Vorschriften
Die Vorschriften für das Gerät müssen je nach Einsatzart nach den jeweils nationalen
Vorschriften für Steuerungen von Maschinen- und Anlagen eingehalten werden. Unter
anderem ist dort geregelt, in welchen Zeitabständen das Gerät überprüft werden muss. Der
Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Prüfungen rechtzeitig veranlasst werden.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass nur ausgebildetes Fachpersonal aus dem Bereich
Elektrotechnik das Gehäuse des Geräts öffnet.
1.9 Maßnahmen im Störfall
Störungen am Gerät können mithilfe von Kapitel 11 „Störungsbeseitigung" ermittelt und
beseitigt werden.
1.10 Fehlerhafte Bildpunkte im Bildschirm
Fehlerfreie Bildpunkte können bei modernen Bildschirmen aktuell aufgrund der Art der
Herstellung leider nicht garantiert werden. Eine geringe Anzahl an derartigen Pixelfehlern ist
somit bedauerlicherweise unvermeidbar. Solange sich diese allerdings nicht häufen, stellt
dies keine Funktionseinschränkung des Geräts dar.
1.11 Anforderungen an das Bedienungspersonal
Jeder Bedienende des Geräts muss diese Betriebsanleitung gelesen haben und alle für ihn
erreichbaren Funktionen der auf dem Gerät installierten Software kennen.
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