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Eigenschaften Der Ventilatoren Ferrari In Bezug Auf Die Richtlinie 2014/34/Eu - Ferrari IS3.006 Betriebsanleitung

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Explosionsfähige Atmosphäre
ständig, häufig oder über längere
Zeit
gelegentlich bei normalem Betrieb
selten und kurzzeitig
Tabelle 1 – Geräte der Gruppe II, Unterteilung in Zonen/Kategorien.
Gemäß den Vorgaben der 99/92/EG ist es Pflicht, alle Zonen der Arbeitsstätten anhand einer Analyse des Risikos
zu klassifizieren, um die kritischen Bereiche zu kennzeichnen und die zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen für
die Aktivitäten innerhalb dieser Bereiche zu bestimmen.
Der Verantwortliche der Risikoanalyse muss die Zonen klassifizieren, woraufhin auf Grundlage dieser Klassifikation
die Vorrichtungen auszuwählen sind, die die Vorgaben für die Zone erfüllen, in der deren Nutzung vorgesehen ist.
Auch die Industrieventilatoren, wie alle anderen Geräte, die für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre
bestimmt sind, müssen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Die Richtlinie 2014/34/EU ist ein vollständig
harmonisiertes Regelwerk in dem Sinn, dass sie alle Gesetze und Vorschriften, mitunter voneinander abweichend,
ersetzt, die auf nationaler oder europäischer Ebene in den verschiedenen Anwendungsbereichen existieren.
Sie bestimmt die Verpflichtung zur Produktkonformität für den Verantwortlichen des Inverkehrbringens und/oder
der Inbetriebnahme eines Produkts, das für den Einsatz an Stätten mit Explosionsgefahr vorgesehen ist. Die
Richtlinie definiert im Rahmen des „neuen Zugangs" die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
und bestimmt anhand vereinheitlichter Normen oder anderer gleichwertiger Dokumente die technischen Verfahren
zur Erfüllung der einschlägigen, in ihr enthaltenen Anforderungen.
Die wesentlichen Normen, Normentwürfe und Bezugsdokumente für die Ventilatoren sind:
UNI EN 1127-1: Explosionsfähige Atmosphären – Explosionsschutz – Grundlagen und Methodik.
UNI EN ISO 80079-36: Explosionsfähige Atmosphären – Teil 36: Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in
explosionsfähigen Atmosphären – Grundlagen und Anforderungen.
UNI EN ISO 80079-37: Explosionsfähige Atmosphären – Teil 37: Nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in
explosionsfähigen Atmosphären – Schutz durch konstruktive Sicherheit „c", Zündquellenüberwachung „b",
Flüssigkeitskapselung „k".
UNI EN 14986: Design of fans working in potentially explosive atmospheres (Konstruktion von Ventilatoren für den
Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen).
Die Richtlinie und die damit verknüpften Normen definieren die Umgebungsbedingungen; vor allen Dingen darf die
Umgebungstemperatur nicht unter -20°C oder über +40°C liegen (auf +60°C erweiterbar, falls vorab vereinbart und
im Atex-Fragebogen angegeben). Der Absolutdruck darf nicht unter 80 kPa (0,8 bar) oder über 110 kPa (1,1 bar)
liegen. Die Temperatur wird am Ausgang des Ventilators gemessen, d.h., es müssen auch die Auswirkungen der
Verdichtung des Fluids infolge des Ventilatorbetriebs berücksichtigt werden.

1.4 Eigenschaften der Ventilatoren Ferrari in Bezug auf die Richtlinie 2014/34/EU

Die Komponenten und elektrischen Geräte der von Ferrari hergestellten Ventilatoren müssen gemäß den
Vorschriften der Europäischen Normen EN 60079-14 (gültige Ausgabe), Zone 2, und gemäß den Vorschriften der
Europäischen Normen EN 50281-1-2 (gültige Ausgabe), Zone 22, installiert werden; die Wartungsarbeiten sind in
Übereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Normen EN 60079-17 (gültige Ausgabe), Zone 2, und in
Übereinstimmung mit den Vorschriften der Europäischen Normen EN 50281-1-2 (gültige Ausgabe), Zone 22,
auszuführen. Darüber hinaus muss sich der Nutzer über die Risiken bewusst sein, die durch elektrischen Strom
und die chemischen und physikalischen Eigenschaften der entzündlichen/brennbaren Gase, Dämpfe und Stäube
innerhalb der Anlage entstehen können.
Die von Ferrari hergestellten Ventilatoren erfüllen die wesentlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen,
die von der Europäischen Richtlinie 2014/34/EU für die Geräte der Gruppe II, Kategorien 3G, 3D und 3G+3D,
vorgesehen sind; diese Konformität wird durch die Übereinstimmung mit den Vorschriften der Normen UNI EN
1127-1, UNI EN ISO 80079-36 und UNI EN 14986 garantiert, wie in der von Ferrari ausgestellten EU-
Konformitätserklärung des Ventilators im Anhang der vorliegenden Betriebsanleitung aufgeführt ist.
Gase, Dämpfe oder Nebel
Zone 0 (Kategorie 1G)
Zone 1 (Kategorie 2G)
Zone 2 (Kategorie 3G)
31
Stäube
Zone 20 (Kategorie 1D)
Zone 21 (Kategorie 2D)
Zone 22 (Kategorie 3D)

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