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Valetta LIDO Montageanleitung Seite 4

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SICHERHEITSHINWEISE
FÜR VALETTA-GELENKARMMARKISEN
Ö - NORM EN 13561
DIN
VALETTA GmbH
www.valetta.at
06
CE-Konformitätszeichen, bestehend aus dem in der Richtlinie 93/68/
EWG festgelegten CE-Zeichen
Name oder Identifizierungscode und die eingetragene Anschrift des
Herstellers.
Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem das CE-Zeichen aufge-
bracht wurde.
Nummer der Europäischen Norm
Beschreibung des Produktes und Informationen über die durch
Bestimmung geregelten Kenndaten. Windwiderstandsklasse
1.8
AUFSTIEGSHILFEN
!
Aufstiegshilfendürfen nicht an der Markise angelehnt oder
befestigt werden. Sie müssen einen festen Stand haben und genü-
gend Halt bieten. Verwenden sie nur Aufstiegshilfen welche eine
ausreichend hohe Tragkraft haben.
1.9
ABSTURZSICHERUNG
!
Bei Arbeiten in größeren Höhen besteht Absturzgefahr. Es sind
geeignete Absturzsicherungen zu nutzen.
1.10. ELEKTROANSCHLUSS
!
Die Markise darf nur angeschlossen werden, wenn die Anga-
ben des Elektroantriebes mit der Stromquelle übereinstimmen (siehe
Bedienungsanleitung). Die beigefügten Montagehinweise der mit-
gelieferten elektrischen Komponenten sind unbedingt zu beachten.
!
Die Anlage ist nach VDE über einen vorgeschalteten FI-Schutz-
schalter abzusichern.
!
Für den elektrischen Anschluss dürfen nur Kabel- und Steck-
verbindungen mit einer Schutzklasse von mind. IP 54 verwendet
werden.
1.11. TEILMONTIERTE MARKISEN
!
Bei werksseitig teilmontierten Markisen – z.B. gekoppelte
Anlagen ohne Tuch – sind die unter Federspannung stehenden Teile
(siehe Kennzeichnung am Produkt) gegen unbeabsichtigtes Öffnen
gesichert. Diese Sicherung darf erst nach der kompletten Montage
entfernt werden. Es besteht eine hohe Verletzungsgefahr durch die
unter Federspannung stehenden gekennzeichneten Markisenteile!
1.12. BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
!
Markisen dürfen nur für ihren in der Bedienungsanleitung
definierten Verwendungszweck eingesetzt werden.
Veränderungen, wie An- und Umbauten, die nicht vom Hersteller
vorgesehen sind, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des
Herstellers vorgenommen werden.
Zusätzliche Belastungen der Markise durch angehängte Gegenstän-
de oder durch Seilabspannungen können zu Beschädigungen oder
EN 13561
Rev. 1/2019_
Technische Änderungen vorbehalten.
zum Absturz der Markise führen und sind daher nicht zulässig.
1.13. UNKONTROLLIERTE BEDIENUNG
!
Bei Arbeiten im Fahrbereich der Markise muss die automa-
tische Steuerung ausgeschaltet werden. Es besteht Quetsch – und
Absturzgefahr.
Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die Anlage nicht unbeab-
sichtigt manuell bedient werden kann. Hierzu ist die Stromzufuhr zu
unterbrechen, z.B. die Sicherung auszuschalten oder die Stecker-
kupplung am Motor zu trennen.
Ebenso muss bei manueller Bedienung die Bedienkurbel ausge-
hängt und sicher verwahrt werden. Werden Markisen von mehreren
Nutzern betrieben, muss eine vorrangig schaltende Verriegelungs-
vorrichtung (kontrollierte Stromunterbrechung von außen) installiert
werden, die jegliches Ein- und Ausfahren der Markise unmöglich
macht.
1.14. PROBELAUF
!
Beim ersten Ausfahren darf sich niemand im Fahrbereich oder
unter der Markise befinden. Die Befestigungsmittel und Konso-
len sind nach dem ersten Ausfahren einer optischen Kontrolle zu
unterziehen.
Für Probeläufe niemals Automatiksteuerungen oder Schalter
benutzen, bei denen die Makise nicht im Blickfeld des Bedieners
liegt (Gefahr des unbeabsichtigten Anlaufes). Die Benutzung eines
Probekabels zum Motoranschluss wird empfohlen.
Die beiliegenden Montage- und Einstellanleitungen des Motor-,
Schalter- und Steuerungsherstellers sind zu beachten.
1.15. QUETSCH- UND SCHERBEREICHE
!
Es bestehen Quetsch- und Scherbereiche zwischen Ausfall-
profil und Hülse/Kassette bzw. Abdeckungen und im Bereich der
Gelenkarme, sowie sich begegnenden Profilen. Kleidungsstücke
bzw. Körperteile können von der Anlage erfasst und mit eingezogen
werden!
Wird die Markise in einer Höhe unter 2,5 Meter über zugänglichen
Verkehrswegen montiert, so darf die Markise nur durch einen Tast-
schalter mit Sicht auf die sich bewegenden Teile betätigt werden.
Elektrische Steuerungen, Funkantriebe mit Rastschaltern, Rastschal-
ter usw. sind in diesem Fall nichtzulässig.
Der Tastschalter muss in Sichtweite des Ausfallprofils, aber von den
beweglichen Teilen entfernt, in einer Höhe von vorzugsweise
1,3 Meter angebracht werden (nationale Bestimmung hinsichtlich
behinderter Personen sind zu beachten).
zugänglichen Verkehrswegen montiert, so darf die Beschattung
nur durch einen Tastschalter mit Sicht auf die sich bewegenden
Teile betätigt werden. Elektrische Steuerungen, Funkantriebe mit
Rastschaltern, Rastschalter usw. sind in diesem Fall nicht zulässig.
Der Tastschalter muss in Sichtweite des Ausfallprofils, aber von
den beweglichen Teilen entfernt, in einer Höhe von vorzugsweise
1,3 Meter angebracht werden (nationale Bestimmung hinsichtlich
behinderter Personen sind zu beachten).
1.16. MONTAGE UND DEMONTAGE
!
Während der Montage bzw. Demontage ist der Bereich unter
der Markise ein Gefahrenbereich und darf nur von Personen betre-
ten werden, die mit den Montagearbeiten betraut sind.
!
Achten Sie beim Einhängen der Markise in die Konsolen da-
rauf, das Anschlusskabel nicht zu quetschen bzw. zu beschädigen.
!
Sollten Beschädigungen auftreten bzw. festgestellt
werden, so sind diese fachgerecht zu reparieren. Reparaturbedürf-
Seite 4
10.2019

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