Sicherheitshinweise
Schulung
Schulen Sie das betroffene Personal in ausreichendem Maß und in regelmäßigen
Abständen, speziell bei Änderungen oder Anpassungen. Schulen Sie die Mitarbeiter bei
einem Einsatz des Produkts in der Ex-Zone 1 im Besonderen über die in der
Gefährdungsbeurteilung bzw. in dem Explosionsschutzdokument festgelegten
Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionsgefahren.
Einsatz in Ex-Zone – Explosionsschutzanforderungen
Bei Lagersystemen für entzündbare Flüssigkeiten handelt es sich um
überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)
§ 2 Abs. 30 mit Explosionsgefährdung. Die daraus abzuleitenden Anforderungen sind in
den anzuwendenden technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschrieben. Der Betreiber dieser Anlagen
ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, eine
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Darüber hinaus ist der Betreiber verpflichtet, ein
Explosionsschutzdokument zu erstellen, in dem entsprechende Schutzmaßnahmen
definiert werden, um Explosionsgefahren zu vermeiden.
Weiterhin enthält die Richtlinie 1999/92/EG Mindestvorschriften zur Verbesserung des
Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige
Atmosphäre gefährdet werden können. Die wesentlichen Inhalte sind:
Koordinierungspflicht
Explosionsschutzdokument
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