Gocycle
®
Benutzerhandbuch für G3, März 2016
5.5
Versand, Beförderung und Handhabung von Lithium-Ionen-Akkus
Wie alle Lithium‐Ionen‐Akkus ist der Gocycle Lithium‐Ionen‐Akku als Gefahrgut der Klasse 9
(Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) eingestuft. Er muss daher in Übereinstimmung
mit den strengen Richtlinien, die von den relevanten internationalen Regulierungsbehörden für den
Transport auf Straße und Schiene, im Luft‐ und im Wassertransport festgelegt wurden, verpackt,
befördert und gehandhabt werden.
Ihr Lithium-Ionen-Akku darf auf keinen Fall ohne die vorherige Genehmigung der betreffenden
Fluggesellschaft in einem Flugzeug befördert werden. Bewahren Sie das Akkuverpackungsmaterial
5.6
Akkupack-Entsorgung
Wenn Ihr Gocycle Lithium‐Ionen‐Akku das Ende seiner Lebenszeit erreicht hat, muss er
ordnungsgemäß dem Recycling zugeführt oder entsorgt werden:
•
Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
•
Wenn Ihr Lithium‐Ionen‐Akku sich nicht mehr aufladen lässt, informieren Sie sich bei Ihrer
örtlichen Entsorgungsstelle oder Umweltagentur, wie Sie ihn umweltgerecht entsorgen
können.
•
Lithium‐Ionen‐Akkus sind als Gefahrgut der Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und
Gegenstände) eingestuft. Wenden Sie sich für Informationen über Lagerung, Handhabung
und Beförderung an Ihre Kommunalverwaltung.
© Karbon Kinetics Limited. Alle Rechte vorbehalten.
auf.
42