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Versand, Beförderung Und Handhabung Von Lithium-Ionen-Akkus; Akkupack-Entsorgung - Gocycle G3 Benutzerhandbuch

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Gocycle
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Benutzerhandbuch für G3, März 2016
5.5
Versand, Beförderung und Handhabung von Lithium-Ionen-Akkus
Wie alle Lithium‐Ionen‐Akkus ist der Gocycle Lithium‐Ionen‐Akku als Gefahrgut der Klasse 9 
(Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) eingestuft. Er muss daher in Übereinstimmung 
mit den strengen Richtlinien, die von den relevanten internationalen Regulierungsbehörden für den 
Transport auf Straße und Schiene, im Luft‐ und im Wassertransport festgelegt wurden, verpackt, 
befördert und gehandhabt werden.   
Ihr Lithium-Ionen-Akku darf auf keinen Fall ohne die vorherige Genehmigung der betreffenden
Fluggesellschaft in einem Flugzeug befördert werden. Bewahren Sie das Akkuverpackungsmaterial
5.6

Akkupack-Entsorgung

Wenn Ihr Gocycle Lithium‐Ionen‐Akku das Ende seiner Lebenszeit erreicht hat, muss er 
ordnungsgemäß dem Recycling zugeführt oder entsorgt werden: 
Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.  
Wenn Ihr Lithium‐Ionen‐Akku sich nicht mehr aufladen lässt, informieren Sie sich bei Ihrer 
örtlichen Entsorgungsstelle oder Umweltagentur, wie Sie ihn umweltgerecht entsorgen 
können. 
Lithium‐Ionen‐Akkus sind als Gefahrgut der Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und 
Gegenstände) eingestuft. Wenden Sie sich für Informationen über Lagerung, Handhabung 
und Beförderung an Ihre Kommunalverwaltung. 
© Karbon Kinetics Limited. Alle Rechte vorbehalten.
auf.
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