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Garantie - Swiss BKS 500 G Originalbetriebsanleitung

Baukreissägen
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Betriebsanleitung

8 Garantie

Auf unsere Maschinen gewähren wir eine Garantie von 24 Monaten. Die Maschine ist
frachtfrei an uns zu senden. Hartmetallkreissägeblätter sind von der Garantie
ausgeschlossen, da die Wartung und das verwendete Schnittmaterial von uns nicht
kontrolliert werden kann. Offensichtliche Fehler sind uns umgehend, vor Inbetriebnahme,
zu melden.
Die Garantie beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Eine weiter-
führende Garantie oder Haftung wird nicht übernommen.
Bei Eingriff durch Dritte innerhalb der Garantiezeit erlischt die Garantie.
Bei unsachgemäßer Behandlung oder baulichen Veränderungen an der Maschine,
insbesondere an der elektrischen Anlage, erlischt die Garantie!
Seite 14
Tel. 043 488 04 40
Swiss BKS 500 G
Fax 043 488 04 42

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