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  • DEUTSCH, seite 46
GEBRAUCH (18.1+X17)
Der Fahrer muß die folgende Gebrauchsanweisungen in der Fahrposition ausführen, derart daß
er weit von der gefährlichen Zonen (d.h. Hubgerüste, Gabeln, Ketten, Scheiben, Antriebs- und
Ausregelungsräder und alle andere bewegliche Elementen) bleibt, die mit der Quetschung von
Händen und/oder Füße verbunden sind.
Sicherheitsnormen
Der Hubwagen darf nur unter Berücksichtigung folgender Hinweise benutzt werden:
a) Der Fahrer des Hubwagens muß die entsprechenden Gebrauchsanweisungen genau kennen,
nur geeignete Arbeitskleidung und einen Schutzhelm tragen.
b) Der Fahrer ist für den Hubwagen verantwortlich, er muß Unbefugten das Fahren des Wagens
untersagen und vermeiden, daß unbefugte Personen auf die Gabeln steigen.
Unbefugte müssen vom Einsatzbereich des Hubwagens ferngehalten und Personen, die sich in
Gefahr befinden, müssen gewarnt werden. Sollten sich die bereits gewarnten Personen weiterhin
im Arbeitsbereich des Hubwagens aufhalten, muß der Fahrer den Wagen sofort anhalten.
c) Das Stehenbleiben in Bereichen, in denen sich Teile in Bewegung befinden und das Steigen
auf die festen Teile des Hubwagens ist ausdrücklich untersagt.
d) Während des Fahrens muß der Fahrer auf eine gute Sicht achten.
e) Wenn der Hubwagen in Aufzügen fährt, muß er mit den Gabeln nach vorne hineinfahren (und
es muß darauf geachtet werden, daß die Höchstlast des Aufzugs nicht überschritten wird).
f) Es ist ausdrücklich untersagt, die Sicherheit-svorrichtungen außer Betrieb zu setzen oder
abzumontieren. Wenn ein Hubwagen in einer Umgebung mit hoher Brand- oder Explosionsgefahr
eingesetzt wird, muß er für diesen Einsatz geeignet sein.
g) Die Hubleistung des Wagens darf auf keinen Fall überschritten werden.
Der Fahrer muß darauf achten, daß die Last gut auf den Gabeln verteilt und ordnungsgemäß
gestapelt ist; die Last auf keinen Fall mehr als 50 mm über die Gabeln herausragen lassen.
h) Das Ziehen des Hubwagens mit elektrischen oder mechanischen Zugmitteln ist verboten; nur
der Gebrauch durch Personen ist erlaubt.
i) Es ist untersagt, mit dem Hubwagen zu fahren, wenn sich die Gabeln in der hohen Stellung
befinden. Dies ist nur für die nötigen Fahrmanöver erlaubt, um die Lasten zu deponieren oder
zu entnehmen.
l) Vor jedem Arbeitsbeginn muß der Fahrer des Hubwagens folgende Kontrollen vornehmen:
den einwandfreien Betrieb der Standbremse
daß sich die Lastgabeln in einwandfreiem Zustand befinden
die Unversehrtheit von Rädern und Rollen
daß alle Sicherheitsvorrichtungen funktionieren.
m) Der Hubwagen muß sowohl beim Gebrauch als auch bei der Aufbewahrung immer vor Regen
und Schnee geschützt werden und darf auf keinen Fall in feuchter Umgebung in Betrieb genommen
werden.
n) Gebrauchstemperatur 0°C / +40°C
o) Es ist verboten, Nahrungsmittel in direkter Berührung mit dem Stapler zu transportieren.
p) Die Maschine muß nicht mit eigenen Scheinwerfern versehen werden. Auf jeden Fall sollte
am Arbeitsplatz eine den geltenden Normen entsprechende Beleuchtung vorhanden sein.
Im Fall von Schäden oder Unfällen wegen Nachlässigkeit, Installationen durch nicht fa-
chgerechte Techniker und unsachgemäßen Gebrauch übernimmt der Hersteller keinerlei
Haftung.
Fahren
Die Last muß sich beim Fahren immer in der Tiefstel-
lung befinden. Um sich in Richtung des gewünschten
Arbeitsplatzes zu bewegen, den Wagen an der Deichsel
ziehen. Den Hubwagen immer vorsichtig lenken, denn
plötzliche Bewegungen können gefährliche Situationen
hervorrufen.
ABB. 5/A
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