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Allgemeines; Auszug Aus Den Garantienormen; Empfang Der Einheit; Fabrikabnahme - Remak CoolPacket Installations- Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeines, Sicherheitsvorschriften

1. ALLGEMEINES

1.1 AUSZUG AUS DEN GARANTIENORMEN

A. Die Garantiegewährleistung der Maschinen beträgt 12
Monate ab dem Tag der Inbetriebnahme, aber höchstens 18
Monate ab dem Tag der Rechnungsausstellung. Die Garantie
versteht sich auf 6 Monate ab dem Tag der 1. Inbetriebnahme
für alle Einheiten reduziert, die in ständigem Betrieb sind, d.h.
mehr als 12 Stunden täglich. Man versteht als Tag der Inbe-
triebnahme den, in dem eigens dazu bestimmten Formular
der „1. Inbetriebnahme", eingetragenen Tag , enthalten im
„Maschinenhandbuch". Das Formular ist vollständig ausgefüllt
innerhalb von 8 Tagen nach der Inbetriebnahme an REMAK
zurückzusenden.
B. Die Garantie besteht, wenn alle Installationsanforderungen
eingehalten wurden (sowohl die, die seitens Remaks vorgege-
ben sind, als auch die, abgeleitet von laufenden Praktiken)
und wenn das Formular der „1.Inbetriebnahme" vollständig
ausgefüllt an Remak unter Beachtung des Nachverkaufservi-
ces zurückgeschickt wurde.
C. Die Garantie wird abhängig gemacht von der Fehler- oder
Defektanzeige, die innerhalb von 8 Tagen nach deren Fest-
stellung geschehen muß. Desweiteren ist die Garantie nur
gültig, wenn der Käufer die Benutzung der Maschine unter-
bricht, nachdem er das Auftreten eines Defektes festgestellt
hat.
C1. Ersatzteillieferung mit Transportkosten auf Kosten des
Kunden. Leistungen des Ab- und Anmontierens der gelieferten
Garantiebauteile sind ausgeschlossen.
D. Die Garantie wird nur gewährleistet, wenn die erste Inbet-
riebnahme von einer von Remak autorisierten Service-Stelle
durchgeführt wird.
E. Garantie ist abhängig von einer regelmäßigen Wartung der
Remak-Einheit auf Kosten des Kundens, was im „Maschinen-
Handbuch", welches sich im Schaltschrank befindet, entspre-
chend dokumentiert werden muß.
F. Garantieverfall. Die Garantie verfällt automatisch in jeder
vertraglichen Nichteinhaltung, bei Zahlungsrückstand oder im
Fall des Öffnens des Gerätes oder Veränderungen an dem-
selben von nicht durch Remak autorisierten Personen.
G. Die Nichteinhaltung der oben beschriebenen Bedingungen
und all dessen im vorliegendem Handbuch aufgeführtem, führt
zum unmittelbaren Verfall der Garantie und befreit Remak von
jeglicher Verantwortung für das Produkt und/oder für eventuell
erlittene Schäden an Personen oder Dingen.

1.2 EMPFANG DER EINHEIT

Beim Empfang der Einheit ist es Aufgabe des Kunden, sich
zu vergewissern, dass es keine offenkundigen Schäden
oder fehlende Teile, die entsprechend im Transportdokument
aufgeführt sind, gibt. Im Bestätigungsfall ist unmittelbar an den
Transporteur eine Schadens- oder Mangellieferungsmeldung
einzureichen. Die Empfangsbestätigung, die sich im Innen-
raum des Schaltschrankes der Einheit befindet, ist vollständig
auszufüllen. Größere Schäden müssen fotografisch dokumen-
tiert werden. Die Empfangsbestätigung muß innerhalb von 8
Tagen nach der Anlieferung an Remak geschickt werden: wird
die Empfangsbestätigung nicht eingereicht oder bei Reklama-
tionsverspätung wird diese nicht anerkannt.

1.3 FABRIkABNAHME

Die Remak-Einheiten werden werkseitig an eigens dafür bes-
timmten Arbeitsplätzen nach internen Verfahren geprüft. Jeder
an der Anlage durchgeführte Leistungstest ist nur möglich,
wenn die selben Bedingungen in den Test-Räumen hergestellt
und eingehalten werden (konstante Füllung, Temperatur und
Verdampfungs-, Verflüssigungs und Rückgewinnungsmenge,
Qualität und Toleranzbereiche der Meßinstrumente, usw.).
Die Kontrollbedingungen sind jene, die vom Kunden bei der
Bestellung angegebenen wurden sind: Bei Fehlen von genau-
en Angaben muß man sich auf die im technischen Katalog
aufgeführten nominellen Leistungsangaben zum Zeitpunkt der
Auftragsbestätigung beziehen.

2. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

2.1 VORBEMERkUNG

Alle Remak-Einheiten sind gemäß den Direktiven der Euro-
päischen Gemeinde Nr. 98/37/CE (3ph Hauptspannung), EN
60335 Teil 1 und 2 (1ph Hauptspannung), Niederspannung-
sdirektive 73/23/CEE, Elektromagnetische-Verträglichkeits-
Direktive EMC 98/336 CEE entworfen, Verordnung Druckan-
lagen 97/23/CEE, konstruiert und geprüft. Vor dem Benutzen
der Maschine lesen Sie bitte die in der folgenden Anleitung
aufgeführten Empfehlungen.

2.2 DEFINITIONEN

2.2.1 EIGENTÜMER:
Der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft, des Unternehmens
oder eine natürliche Person als Betreiber der Anlage, in der
die Remak-Einheit installiert ist: ist für die Einhaltung aller in
vorliegender Anleitung aufgeführten Sicherheitsbestimmun-
gen, sowie der geltenden nationalen Rechtsvorschriften
verantwortlich.
2.2.2 INSTALLATEUR:
Der gesetzliche Vertreter der vom Eigentümer beauftragten
Firma, um die Einheit in die Anlage einzusetzen und hyd-
raulisch, elektrisch usw. anzuschließen: ist für den Transport
und die korrekte Installation, wie in vorliegender Anleitung
aufgeführt ist, und der geltenden nationalen Rechtsvorschrif-
ten verantwortlich.
2.2.3 ARBEITER:
Eine vom Besitzer autorisierte Person, die alle Einstell- und
Kontrollarbeiten an der Einheit durchführt, auf die ausdrücklich
in vorliegender Anleitung hingewiesen wird, nach der er sich
streng zu richten hat, was seine Tätigkeit auf das begrenzt,
was eindeutig gestattet ist.
2.2.4 TECHNIkER:
Der Techniker ist eine direkt von Remak oder von der Pro-
duktvertretung autorisierte Person, für alle EU-Länder, mit
Ausnahme von Italien, die unter völliger Eigenverantwortung,
sämtliche üblichen und außergewöhnlichen Wartungsarbei-
ten, sowie alle Einstellungen, Kontrollen, Reparaturen und
jeglichen Ersatzteileaustausch, wenn es notwendig sein sollte,
während der gesamten Betriebslaufzeit der Einheit ausführt.

2.3 ZUGANG ZU DEN GEFAHRENZONEN

Der Zugang zu den Gefahrenzonen der Einheit ist generell
mit einem Warnschild, was nur unter Gebrauch von Werkzeug
entfernbar ist, zu verhindern. Die Schraubenlüfter sind außen
von der Maschine mit Windschutzgittern geschützt. Die Zent-
rifugalventilatoren haben keinen Schutz an der Drucköffnung,
da ein Kanalisierungsanschluß vorgesehen ist. Im Fall des
Betriebes ohne Kanäle, muß der Installateur in die Anlage
mindestens ein Schutzgitter IP20 einsetzen.
COOLPACkET
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