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Suzohapp WorldKey Kurzanleitung Seite 79

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 Die Händler holen das gebrauchte Gerät kostenlos ab und führen es einem
entsprechenden Entsorgungszentrum zu, wo es korrekt für die Rückgewinnung der
recycelbaren Materialien zerlegt wird
 Es wurden entsprechende Zentren für die Sammlung von Elektro- und
Elektronikaltgeräten (WEEE) eingerichtet. Der Benutzer kann dieses gebrauchte Gerät
beim Kauf eines neuen gleichwertigen Geräts an den Händler zurückgegeben
 Dieses Gerät oder Teile davon können aufgrund spezifischer Substanzen, die in den
elektronischen Bauteilen enthalten sind, schädliche Auswirkungen für die Umwelt
und die Gesundheit des Menschen haben, wenn sie nicht korrekt eingesetzt oder
nicht in Konformität mit der oben beschriebenen Prozedur entsorgt werden
 Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltone, das gut sichtbar auf diesem Gerät
angebracht ist, weist unmissverständlich darauf hin, dass das Gerät nach dem 13.
August 2005 auf den Markt gebracht wurde und getrennt entsorgt werden muss
Vorgesehene Sanktionen für die widerrechtliche Entsorgung der oben genannten Abfälle:
Der Händler, der entgegen der Vorschriften in Art. 6, Komma 1, Buchst. b ein Elektro-
28.
oder Elektronikaltgerät nicht kostenlos abholt, wird mit einer Geldstrafe von 150 bis
400 Euro für jedes nicht abgeholte oder nicht kostenfrei abgeholte Gerät belegt
Der Hersteller, der kein System für die Getrenntsammlung der in Art. 6, Komma 3
29.
beschriebenen professionell genutzten WEEE-Geräte sowie Systeme für die
Rücknahme und Weiterleitung an Recyclingzentren für WEEE-Geräte im Sinne der Art.
8, Komma 1, Art. 9, Komma 1, Art. 11, Komma 1 und Art. 12, Komma 1, 2 und 3 sowie für
die letztgenannten Prozeduren einschließlich eventueller Absprachen im Sinne des Art.
12, Komma 6 bereitstellt, wird mit einer Geldstrafe von 30.000 bis 100.000 Euro belegt
Der Hersteller, der nach dem 13. August 2005 zum Zeitpunkt, zu dem er ein Elektro-
30.
oder Elektronikgerät auf den Markt bringt, die finanziellen Garantien für die in Art. 11,
Komma 2 oder Art. 12, Komma 4 beschriebenen Prozeduren nicht erbringt, wird mit
einer Geldstrafe von 200 bis 1000 Euro für jedes auf den Markt gebrachte Gerät belegt
Der Hersteller, der in den Bedienungsanleitungen für Elektro- und Elektronikgeräte
31.
nicht die in Art. 13, Komma 1 beschriebenen Anweisungen aufführt, wird mit einer
Geldstrafe von 200 bis 5.000 Euro belegt
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