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  • DEUTSCH, seite 13

GARANTIEBEDINGUNGEN

1. Der Hersteller gibt eine Garantie von 24 Monaten ab Kaufdatum auf der Quittung, die beim Kauf
vom Verkäufer ausgestellt wird, (mit Ausnahme der Batterie, für die 6 Monate garantiert wird) für das
gute Funktionieren vom Produkt.
2. Die Garantie sieht die kostenlose Reparatur oder das kostenlose Auswechseln der Bauteile vom
Gerät vor, die von der Firma anerkannte Herstellungs- oder Materialfehler aufweisen.
3. Funktionsstörungen, die durch Nachlässigkeit, nicht korrekten Gebrauch oder Eingriffe am Gerät
bedingt sind, führen zu einem Verfall des Garantieanspruchs.
4. Der Akku der Fremdstarthilfe muss regelmäßig geladen werden (wie im vorliegenden Handbuch
beschrieben). Es darf nur das mitgelieferte Ladegerät verwendet werden. Die nicht korrekte Wartung
vom Akku führt zu einem Verfall vom Garantieanspruch. Bei Rückgabe zur Reparatur muss immer
das vorliegende Handbuch beigelegt werden, in dem das Datum der Tage aufgezeichnet ist, an dem
das Gerät geladen worden ist.
5. Der Garantieanspruch verfällt ferner, wenn von nicht qualifiziertem Personal und Personal, das
nicht vom Hersteller dazu befugt worden ist, Reparaturen am Gerät durchgeführt werden.
6. Das falsche Anschließen an das Stromnetz, die Abweichung der Speisespannung von der
Nennspannung, die auf dem Typenschild des Geräts angegeben ist, sowie Spannungsschwankungen
in der Leitung, die durch äußere Einwirkung, Blitzschlag oder ähnliches bedingt sind, führen zu einem
Verfall vom Garantieanspruch.
7. Zurückgegebene Geräte müssen immer FRANKIERT eingeschickt werden, auch wenn sie in
Garantie sind, und werden UNFREI zurückgeschickt.
8. Der Garantieschein hat nur dann Gültigkeit, wenn er zusammen mit einer Quittung oder dem
Lieferschein vorgelegt wird.
9. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Sach- und Personenschäden
gleich welcher Art, die durch den Gebrauch des Gerätes sowie die Aussetzung des Gebrauchs
entstanden sind.
UMWELTSCHUTZ
Auf dem Gerät befindet sich das Wiederverwertungssymbol. Das bedeutet, dass
Altgeräte getrennt über entsprechende Sondermüllsammelstellen entsorgt werden
müssen und nicht in den normalen Hausmüll geworfen werden dürfen. Dies geschieht
zum Schutz der Umwelt und zu unserer aller Nutzen.
• Die Akkus können sehr oft geladen werden. Alte Akkus müssen unter Beachtung der geltenden
Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden.
• Die Akkus auf keinen Fall verbrennen! Explosionsgefahr!
• Die Akkus dürfen nicht in den normalen Hausmüll geworfen werden!
• Die Endklemmen vom Akku dürfen nicht kurzgeschlossen werden.
• Falls möglich, sollte das Gerät nur mit vollständig entladenem Akku entsorgt werden.

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