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Planar 44D-12 Bedienungsanleitung Seite 19

Standheizungsanlagen
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Bild 8.2 – Montageöffnungen für die Installation des Brenners
8.2 Montage des Luftsammlers
Die Luft, die für den Verbrennungsprozess unerlässlich ist, darf nicht aus dem
Innenraum oder der Kabine und dem Kofferraum angesaugt werden. Die
Saugöffnung des Halses in einer solchen Position montieren, die seine
Verunreinigung oder das Eindringen von Schnee nicht erlaubt, und die den freien
Ablauf des Wassers sicherstellt, das in ihn kommen kann. Es ist verboten, die
Eingangsöffnung des Luftsammlers gegen die Strömungsrichtung der Luft
bei der Bewegung des Automobils anzubringen.
8.3 Montage des Auspuffrohrs
Bei der Montage des Auspuffrohrs muss seine hohe Temperatur beim
Betrieb in Erwägung gezogen werden. Die notwendige Länge des Auspuffrohrs
abschneiden (elastischer gerippter Metallschlauch). Das Auspuffrohr mit Hilfe der
Schellen befestigen und so montieren, damit es leicht in Richtung nach unten zum
Auslass geneigt ist. Wegen des Schutzes der einzelnen Automobilteile (der
Elektroinstallation und der sonstigen Hauptröhren des Automobils) gegen die
Einwirkung der hohen Temperatur muss am Auspuffrohr eine Wärmedämmung
befestigt werden (siehe Posten 9 auf Bild 6.1).
Am Auspuffrohr muss ein Längsschnitt gemacht werden (ungefähr 15
mm), wegen der besseren Abdichtung beim Anschluss an den Hals des Brenners,
der Schnitt sollte nicht den Rahmen des umspannenden Halses übersteigen. Die
Frontseite des Auspuffrohrs darf bei der Montage die Gummiabdichtung des
Brenners nicht berühren. Die Auspuffgase müssen nach außen abgeleitet werden.
Der Auslass der Auspuffgase und der Eingang der Luft, die zur Verbrennung
notwendig ist, müssen so platziert werden, damit die Möglichkeit des
wiederholten Ansaugens der Auspuffgase ausgeschlossen ist.
Bei der Montage des Auspuffrohrs muss die Möglichkeit des Eindringens
der Auspuffgase in die Kabine oder ihr Ansaugen durch den Ventilator über den
Radiator der Standheizung der Kabine ausgeschlossen werden. Darüber hinaus
muss die negative Einwirkung der Gase auf die Tätigkeit der Aggregate des
ADVR.063.00.00.000 NO. S. 19 von 33
Bild 8.3 – Umrissmaße des Brenners
4 Öffnungen

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