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Hinweise Zum Umweltschutz; Akku-Entsorgung - Tunstall 77 3400 00 Betriebsanleitung

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Hinweise zum Umweltschutz

Die Produkte entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der REACH-Verordnung (Richtlinie
2012/19/EU WEEE und 2011/65/EU RoHS), (EU-REACH-Verordnung und Ge-
setz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr.1907/2006).
Das Gerät enthält wertvolle Rohstoffe, die wieder verwendet wer-
den können. Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen
nicht zum Hausabfall gegeben werden.
Entsorgen Sie Verpackungsmaterial und Elektrogeräte bzw. de-
ren Komponenten immer über die hierzu autorisierten Sammel-
stellen oder Entsorgungsbetriebe.
3.1

Akku-Entsorgung

Blei-Vlies-Akkus enthalten Schadstoffe. Die Schadstoffe können
die Umwelt und die menschliche Gesundheit schädigen.
Die Mülltonne bedeutet: Die Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Das Zeichen "Pb" unter der Mülltonnen steht für: Akku enthält Blei.
PB
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altakkus zu einer geeigneten Sammelstel-
le zu bringen.
Bei der Entsorgung der Akkus innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das
Batteriegesetz (letzte Änderung: April 2017) zu beachten. Bei einer Entsorgung
innerhalb des EU-Raumes wird auf die nationale Umsetzung der Richtlinie
2006/66 EG hingewiesen. Bei einer Akku-Entsorgung in anderen Wirtschafts-
räumen sind die dort jeweils gültigen Vorschriften zu befolgen.
Altakkus enthalten wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet wer-
den können.
Netzgerät USV (77 3400 00), Netzgerät 6A USV (77 3400 60) – Betriebsanleitung – 00 8802 41, 12/18 (Rev. 11.0)
Hinweise zum Umweltschutz
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77 3400 60

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