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Außerbetriebnahme
7.1
Netzgerät vorübergehend ausschalten
1.
Netzspannung abschalten.
2.
Freigabe der USV-Funktion zurücknehmen (Einlegebrücke (3) entfernen),
weil sonst die Last weiter von den Akkus versorgt wird, bis die Tiefentlade-
schutzabschaltung aktiviert wird.
7.2
Netzgerät zur Lagerung außer Betrieb nehmen
Falls das Netzgerät über einen längeren Zeitraum nicht benutzt werden soll,
müssen die Akkus des Netzgerätes zuvor voll aufgeladen werden, um einen Ak-
kuschaden durch Selbstentladung zu verhindern.
Vor der Außerbetriebnahme:
1.
Zum Laden der Akkus mindestens 4 Stunden vor der Außerbetriebnahme
das Netzgerät an die Eingangsspannung (115 – 230 V) anschließen.
2.
Freigabe der USV-Funktion zurücknehmen (Einlegebrücke (3) entfernen),
weil sonst die Last weiter von den Akkus versorgt wird, bis die Tiefentlade-
schutzabschaltung aktiviert wird.
3.
Das Netzgerät vom Netz trennen.
Bei einer langfristigen Lagerung sind die Akkus alle 6 Monate nachzuladen.
Netzgerät USV (77 3400 00), Netzgerät 6A USV (77 3400 60) – Betriebsanleitung – 00 8802 41, 12/18 (Rev. 11.0)
Außerbetriebnahme
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