▪ entsprechend den geltenden Richtlinien des Gasversorgers,
▪ in Übereinstimmung mit örtlichen und landesweiten Vorschriften.
Kessel, die Erdgas verwenden, MÜSSEN an einen geregelten
Gaszähler angeschlossen sein,
Kessel, die Flüssiggas verwenden, MÜSSEN an einen Regler
angeschlossen sein.
Das Gasversorgungsrohr muss mindestens 22 mm stark sein.
Der Gaszähler bzw. Regler und die Rohrleitungen zum Gaszähler
MÜSSEN überprüft werden, vorzugsweise durch den Gasversorger.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Geräte ordnungsgemäß
arbeiten und die Anforderungen bezüglich des Gasstroms und
drucks erfüllt sind.
GEFAHR
Wenn Sie Gas riechen:
▪ müssen Sie sofort den örtlichen Gasversorger und
Ihren Monteur verständigen,
▪ müssen Sie den Flüssiggaslieferanten verständigen
(die Rufnummer befindet sich an der Seite des
Flüssiggasspeichers) (falls zutreffend),
▪ müssen Sie das Notfallventil am Gaszähler/Regler
schließen,
▪ DÜRFEN Sie elektrische Schalter WEDER EIN NOCH
AUSSCHALTEN,
▪ dürfen Sie KEINE Streichhölzer anzünden und NICHT
rauchen,
▪ müssen Sie offene Flammen ausmachen,
▪ müssen Sie sofort Türen und Fenster öffnen,
▪ müssen Sie Personen vom betroffenen Bereich
fernhalten.
3.2.6
Gasabzug
Rauchabzugssysteme dürfen NICHT modifiziert und NUR in der in
der Installationsanleitung beschriebenen Weise installiert werden.
Jeder Missbrauch und jede nicht autorisierte Änderung am Gerät,
Rauchabzug oder an zugehörigen Komponenten und Systemen
kann die Garantie ungültig machen. Der Hersteller haftet in solchen
Fällen nicht, es sei denn, es handelt sich um gesetzlich zugesicherte
Rechte.
Sie dürfen Rauchabzugssystemteile verschiedener Hersteller NICHT
miteinander kombinieren.
3.2.7
Örtliche Gesetzgebung
Ziehen Sie die lokalen und nationalen Vorschriften zu Rate.
Vorschriften für Deutschland
▪ DIN EN 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden Verfahren zur
Berechnung der NormHeizlast.
▪ DIN EN 13384 Abgasanlagen Wärme und strömungstechnische
Berechnungsverfahren.
▪ DIN EN 12828 Heizungssysteme in Gebäuden Planung von
WarmwasserHeizungsanlagen.
▪ VDI 2035 Verhütung von Schäden durch Korrosion und
Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen.
▪ Feuerungsverordnung der Bundesländer
▪ DVGWTRGI 8696.
▪ Technische Bestimmungen der Gasversorgungsunternehmen.
▪ VDE 0100 für Electroinstallation und die TAB (Technischen
Anschlussbedingungen
Energieversorgungsunternehmens).
EHYKOMB33AA
Daikin Altherma HybridWärmepumpe – Gasboilermodul
4P3530671B – 2014.02
des
zuständigen
3 Allgemeine Sicherheitsvorkehrungen
▪ ATV Merkblatt M251
▪ Unfallverhütungsvorschriften
▪ VBG 1 Allgemeine Vorschriften
▪ VBG 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Vorschriften für Belgien
Der Vertriebspartner übernimmt keine Haftung für Schäden oder
Verletzungen,
die
durch
Sicherheitsvorschriften und anleitungen oder durch Nachlässigkeit
bei der Installation des GasWandkessels und eventuell
dazugehörigem Zubehör entstehen.
Es gelten die aufgeführten Vorschriften für die unterschiedlichen
Fachgebiete.
Es ist streng verboten, die Kesselleistung vor Ort in Funktion zum
Brennwert der Gasart einzustellen.
Allgemeine Hinweise:
Die Installation dieser Heizungsanlage muss durch einen
zugelassenen Heizungsinstallateur sowie gemäß den folgenden
Richtlinien und Vorschriften ausgeführt werden:
▪ NBN D51003
▪ NBN B D61002
▪ NBN D51.004
▪ NBN 61001
▪ Gemäß den jeweils örtlich gültigen Vorschriften der Gemeinde,
Feuerwehr und Versorgungsbetriebe
▪ Gesamtregelung über die elektrischen Installationen (RGIE)
Gasanlage:
Die gesamte Gasanlage muss den (Sicherheits)Vorschriften gemäß
NBN D51003 entsprechen.
Elektroinstallation:
Die gesamte Elektroinstallation muss den (Sicherheits)Vorschriften
gemäß RGIE entsprechen.
Abgasableitung und Luftzuführung:
Die Abgasableitungs und Luftzuführungsanlage müssen NBN
61002 entsprechen.
Vorschriften für Österreich
▪ OENORM 12831 Heizungsanlagen in Gebäuden Verfahren zur
Berechnung der NormHeizlast
▪ OENORM
13384
Abgasanlagen
strömungstechnische Berechnungsverfahren
▪ OENORM 12828 Heizungssysteme in Gebäuden Planung von
WarmwasserHeizungsanlagen
▪ OENORM H5152 Brennwert Feuerungsanlagen
▪ OENORM H51951 Verhütung von Schäden durch Korrosion
▪ M 7443, (Teil 2,3,7) Gasgeräte mit atmosphärischen Brennern
▪ M 7446, Brennwertgeräte für gasförmige Brennstoffe
▪ M 7457, Gasgeräte mit mechanisch unterstützten Vormisch
Flächenbrennern
▪ M 7444, Gas Spezialheizkessel mit Brennern ohne Gebläse
▪ M 7459, Gasgeräte mit Gas Luft Verbundregelung oder
steuerung
▪ ÖVGW TR Gas
▪ Technische Bestimmungen der Gasversorgungsunternehmen
▪ §15a BVG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen
eine
Nichtbeachtung
der
Wärme
und
Installations und Bedienungsanleitung
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